Boris Becker scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen die «Bild»-Zeitung.
Becker hat nach dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil der Karlsruher Richter keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung zu einer Schlagzeile, nach der er das Haus seiner Mutter verpfändete. Solch eine Gegendarstellung würde das Grundrecht auf Pressefreiheit verletzen, urteilten die Richter.
Die deutsche Boulevard-Zeitung hatte im Zuge einer Vielzahl von Berichten über Beckers in London laufendes Insolvenzverfahren die Schlagzeile «Millionen-Gläubiger packt aus – Becker verpfändete auch das Haus seiner Mutter!» publiziert.
Becker klagte auf eine Gegendarstellung mit der Schlagzeile «Ich habe das Haus meiner Mutter nicht verpfändet.» In den ersten Instanzen erhielt der 51-Jährige recht, nun hat das Verfassungsgericht nach dem Rekurs des Springer-Verlages gegen Becker entschieden.