Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Strafverfahren nach dem tödlichen Unfall von Gino Mäder an der diesjährigen Tour de Suisse eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag schrieb.
Es habe keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verhalten am Tod des Radprofi angelastet werden können, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dies hätten die durchgeführten Befragungen, die Überprüfung des von Mäder gefahrenen Fahrrades sowie die Untersuchung der Leiche ergeben.
Die Staatsanwaltschaft hielt weiter fest, dass die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre ihren Pflichten nachgekommen seien.
Mäder kam am 15. Juni bei der Abfahrt vom Albulapass von der Strasse abgekommen und verletzte sich bei einem Sturz schwer. Am Tag darauf starb er im Spital.