Dopingfall Swiss Olympic sperrt Schweizer Radfahrer für vier Jahre

lbe

5.8.2020

Der Schweizer Radfahrer Kevin Winter wird von Swiss Olympic gesperrt (Symbolbild).
Der Schweizer Radfahrer Kevin Winter wird von Swiss Olympic gesperrt (Symbolbild).
Bild: Keystone

Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic sperrt den Schweizer Radfahrer Kevin Winter wegen Vorhandensein von Metenolon, Stanozolol und Testosteron für vier Jahre und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Der 29-jährige Kevin Winter ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) wegen Vorhandensein der verbotenen Substanzen Metenolon, Stanozolol sowie Testosteron (allesamt anabole Substanzen) in der Dopingprobe des Athleten für vier Jahre gesperrt worden. Die Sperre gilt seit dem 6. Mai 2019, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam, wie es am Mittwoch in einer Medienmitteilung heisst.

Weiter schreibt Swiss Olympic, dass im Januar 2019 anlässlich einer Dopingkontrolle ausserhalb des Wettkampfes verbotene Substanzen in der Dopingprobe des Radfahrers nachgewiesen wurden. Gegenüber der DK führte der Athlet aus, dass er zu keiner Zeit wissentlich gedopt habe. Der Radfahrer behauptete, dass die verbotenen Substanzen über Nahrungsergänzungsmittel in den Körper gelangt sind, wofür er jedoch keine entlastenden Beweise vorbringen konnte bzw. wollte. Die DK verurteilt den Athleten zu einer Sperre von vier Jahren. Zusätzlich muss der Verurteilte Kontroll-, Analyse- und Verfahrenskosten, eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz sowie eine Busse im Gesamtbetrag von 3'297.10 Franken übernehmen.

Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die Anti-Doping-Bestimmungen dem Prinzip der «Strict Liability» unterliegen. Dies bedeutet insbesondere, dass jede Athletin und jeder Athlet für die in ihren bzw. seinen Dopingproben gefundenen Substanzen die alleinige Verantwortung trägt. Es liegt also grundsätzlich ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor, wenn eine verbotene Substanz in einer Dopingprobe gefunden wird. Dies erfordert von den Sporttreibenden ein hohes Mass an Selbstverantwortung.

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