Bezahldienste Bund weist Apple wegen Twint in die Schranken

SDA

18.12.2018 - 08:52

Weko pfeift Apple wegen Behinderung von Twint zurück. (Archivbild)
Weko pfeift Apple wegen Behinderung von Twint zurück. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/AP/JEFF CHIU

Apple darf auf dem iPhone den hauseigenen Dienst Apple Pay nicht mehr bevorteilen. Die Wettbewerbskommission hat mit den Kaliforniern eine entsprechende Einigung erzielt.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat in einem Fall, indem es um Handy-Bezahlapps geht, einen Entscheid gefällt. In diesem Fall ging es gegen Apple und eine technische Bevorteilung für Bezahlvorgänge mit Apple Pay. Noch nicht abgeschlossen sind dagegen weiterreichende Untersuchungen zur Bezahl-App Twint, bei denen auch Schweizer Finanzinstitute involviert sind.

iPhone-Geräte von Apple sind so konfiguriert, dass diese, sobald sie in die Nähe eines Bezahlterminals mit Kontaktlos-Funktion gehalten werden, automatisch Apple Pay aufstarten und den Bezahlvorgang über diese App ermöglichen. Zahlungen über Twint, die über das Mobiltelefon und einen QR-Code erfolgen liefen so bis anhin Gefahr, dass sie durch den automatischen Vorgang bei Apple Pay unterbrochen wurden, schreibt die Weko.

Dem hat die Weko nun Einhalt geboten. Apple habe sich dazu verpflichtet, Twint ab sofort die technische Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, um den automatischen Start von Apple Pay während der Dauer des Bezahlvorgangs mit der Twint-App zu unterdrücken, so die Weko. Aufgrund dieser Zusage stellte das Sekretariat die Vorabklärung gegen Apple ein.



In Sachen Bezahl-Apps hat die Weko im November für Schlagzeilen gesorgt. Da untersucht die Behörde, ob Schweizer Finanzinstitute die mit Twint zusammenarbeiten möglicherweise die Bezahlfunktionen Apple Pay und Samsung Pay boykottiert haben. Die Weko untersucht dazu die Rolle der Grossbanken UBS und Credit Suisse, der Postfinance sowie der Kreditkartenherausgeber Swisscard und Aduno. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

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