Wer mit der Drohne auch in den Ferien tolle Fotos schiessen möchte, sollte sich vor Abreise gut informieren, was erlaubt ist - sonst können böse Überraschungen folgen. Hier die wichtigsten Regeln im Ausland:
In Deutschland dürfen Drohnen maximal 100 Meter in die Höhe steigen und sich maximal 100 Meter an sensible Gebiete, wie eine Menschenansammlung oder eine Hauptstrasse annähern.
Österreich hat besonders restriktive Vorschriften. Drohnen bis etwa 250 Gramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern dürfen ohne weiteres betrieben werden. Für alles grössere braucht man eine Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde Austro Control.
In Spanien dürfen Drohnen unter 2 kg bis zu 120 Meter in die Höhe fliegen. Zu jeglicher Art von Gebäuden muss allerdings ein Mindestabstand von 150 Meter gewahrt und die Drohne darf sich keiner Person (ausser natürlich dem Piloten) mehr als 50 Meter nähern. Ausgenommen von diesem Verbot sind Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht und einer Höhe von weniger als 20 Metern.
Generell dürfen Drohnen in der Grande Nation mit einem Gewicht von bis zu 25 kg bis zu 150 Meter in die Höhe steigen, so lange keine Menschen überflogen werden. In grossen Teilen des Landes gibt es allerdings Einschränkungen beim Betrieb oder gar ein komplettes Drohnenverbot, so etwas im Pariser Stadtgebiet.
In Italien dürfen Drohnen für Privatleute bis zu 25 kg wiegen und bis zu 70 Metern hoch aufsteigen. In allen grösseren Städten und über fast jede bekannte Touristenattraktion gilt allerdings ein Flugverbot, eine Drohne über dem Vatikan etwa löst schnell ein Anti-Terror-Einsatz aus. Und auch in Italien ist eine Versicherung vorgeschrieben.
In den USA müssen alle Drohnen ab 250 Gramm Gewicht bei der Luftfahrtbehörde FAA registriert werden, das geht Online und kostet 5 Dollar. Dafür wird man dann mit solchen Anblicken entschädigt.
In Russland ist die Rechtslage ziemlich unsicher. Eigentlich müssen Drohnen registriert werden, dazu gibt es aber noch kein etabliertes Verfahren. Besucht man die Fussball-Weltmeisterschaft, sollte man die Drohne daher zu Hause lassen.
Mit der Drohne in die Ferien: Diese Regeln gelten im Ausland
Wer mit der Drohne auch in den Ferien tolle Fotos schiessen möchte, sollte sich vor Abreise gut informieren, was erlaubt ist - sonst können böse Überraschungen folgen. Hier die wichtigsten Regeln im Ausland:
In Deutschland dürfen Drohnen maximal 100 Meter in die Höhe steigen und sich maximal 100 Meter an sensible Gebiete, wie eine Menschenansammlung oder eine Hauptstrasse annähern.
Österreich hat besonders restriktive Vorschriften. Drohnen bis etwa 250 Gramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern dürfen ohne weiteres betrieben werden. Für alles grössere braucht man eine Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde Austro Control.
In Spanien dürfen Drohnen unter 2 kg bis zu 120 Meter in die Höhe fliegen. Zu jeglicher Art von Gebäuden muss allerdings ein Mindestabstand von 150 Meter gewahrt und die Drohne darf sich keiner Person (ausser natürlich dem Piloten) mehr als 50 Meter nähern. Ausgenommen von diesem Verbot sind Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht und einer Höhe von weniger als 20 Metern.
Generell dürfen Drohnen in der Grande Nation mit einem Gewicht von bis zu 25 kg bis zu 150 Meter in die Höhe steigen, so lange keine Menschen überflogen werden. In grossen Teilen des Landes gibt es allerdings Einschränkungen beim Betrieb oder gar ein komplettes Drohnenverbot, so etwas im Pariser Stadtgebiet.
In Italien dürfen Drohnen für Privatleute bis zu 25 kg wiegen und bis zu 70 Metern hoch aufsteigen. In allen grösseren Städten und über fast jede bekannte Touristenattraktion gilt allerdings ein Flugverbot, eine Drohne über dem Vatikan etwa löst schnell ein Anti-Terror-Einsatz aus. Und auch in Italien ist eine Versicherung vorgeschrieben.
In den USA müssen alle Drohnen ab 250 Gramm Gewicht bei der Luftfahrtbehörde FAA registriert werden, das geht Online und kostet 5 Dollar. Dafür wird man dann mit solchen Anblicken entschädigt.
In Russland ist die Rechtslage ziemlich unsicher. Eigentlich müssen Drohnen registriert werden, dazu gibt es aber noch kein etabliertes Verfahren. Besucht man die Fussball-Weltmeisterschaft, sollte man die Drohne daher zu Hause lassen.
Wer mit der Drohne auch in den Ferien Aufnahmen machen möchte, sollte sich vor Abreise gut informieren, was im Reiseland erlaubt ist. Sonst drohen bei den Luftaufnahmen unter Umständen böse Überraschungen.
Wer eine Drohne für spektakuläre Aufnahmen aus der Luft in die Ferien mitnehmen will, sollte sich unbedingt gut vorbereiten: Denn fast jedes Land hat inzwischen Drohnen-Regulierungen, die sich teils deutlich von der Rechtslage in der Schweiz unterscheiden. Diese zu missachten, kann teuer werden oder im Extremfall gar im Gefängnis enden.
Fragen beginnen schon bei der Abreise
Aufpassen muss man bereits am Flughafen: Fast jede Fluggesellschaft verbietet inzwischen wegen Brandgefahr das Einchecken von Batterien - Diese müssen stattdessen im Handgepäck mitgenommen werden. Dafür gibt es spezielle Schutztaschen. Die Propeller einer Drohne hingegen könnten an der Sicherheitskontrolle möglicherweise als Schnittwaffe angesehen werden, sollten also lieber eingecheckt werden.
Für jedes Land gilt natürlich, dass nicht über und an Flughäfen oder militärischen Einrichtungen geflogen werden darf. Auch Drohnen-Flüge über Menschenansammlungen sind fast immer verboten und ständiger Sichtkontakt zum Fluggerät muss bestehen. Wir erklären deshalb, wie die genauen Regel in einigen beliebten Urlaubsländern aussehen:
So sieht die Gesetzeslage in beliebten Ferienländern aus:
Deutschland: Im «grossen Kanton» dürfen Drohnen maximal 100 Meter in die Höhe steigen und sich maximal 100 Meter an sensible Gebiete, wie eine Menschenansammlung oder eine Hauptstrasse annähern. Ab 250 Gramm Gewicht ist eine feuerfeste Plakette mit Inhaber-Daten erforderlich, ab 2 kg braucht man einen speziellen Drohnen-Führerschein und ab 5 kg für jeden Flug eine Einzelgenehmigung. Zudem muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die den Betrieb von Drohnen inkludiert. Verletzungen der Drohnen-Verordnung ziehen Strafen von bis zu 50’000 Euro (58'000 Franken) nach sich.
Der ultimative Drohnen-Guide für Einsteiger
Der ultimative Drohnen-Guide für Einsteiger
Da schwirrt etwas durch die Luft: Drohnen werden auch in der Schweiz immer beliebter. Der Absatz der Fluggeräte hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Ein klarer Trend, aber:
Bei der Benutzung muss man einige Vorschriften beachten. So ist es in der Schweiz verboten, über Menschenansammlungen zu fliegen.
Zudem muss man immer Sichtkontakt mit dem blossen Auge und nicht etwa mit Hilfe von Ferngläsern halten können.
In der Nähe von Flugplätzen oder in Zugvögelreservaten dürfen keine Drohnen geflogen werden. Über Einschränkungen der Einsatzgebiete gibt die Flugzonen-Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) Auskunft.
Wer eine Drohne kaufen will, muss nicht viel Geld in die Hand nehmen. Einfache Modelle, wie den Eachine H8S, gibt es schon ab rund 30 Franken. Die Mini-Drohnen sollten aber hauptsächlich drinnen eingesetzt werden, etwas stärkeren Wind würden sie nicht überleben.
Für knapp 45 Franken gibt es mit dem Eachine E10C Mini bereits ein Modell mit eingebauter Kamera.
Für Fortgeschrittene gibt es aber auch deutlich stärkere Drohnen. Die DJI Phantom III für knapp 1000 Franken hat etwa eine 4K-Kamera für hochauflösende Bilder an Bord. Neuere Modelle sind die DJI Mavic Pro oder die DJI Spark.
Auch Logistikunternehmen haben Drohnentechnologie entdeckt. Versandgigant Amazon will per «Prime Air» bald Pakete ausliefern.
Auch die Deutsche Post arbeitet an einem «Parcelcopter». Die Vorteile: Der Paketversand bleibt nicht mehr im Stau stecken.
Drohnen könnten in Zukunft Packstationen in entlegenen Gebieten bedienen - der Zugang über die Luft ist dabei in vielen Fällen einfacher.
Österreich: Dieses Nachbarland hat besonders restriktive Vorschriften. Drohnen bis 250 Gramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern dürfen ohne weiteres betrieben werden. Für alles Grössere braucht man eine Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde Austro Control. Diese kostet knapp 300 Euro und hat teils eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten. Das rechtswidrige Fliegen einer Drohne kann bis zu 22’000 Euro (25'000 Franken) kosten.
Spanien: In Spanien dürfen Drohnen unter 2 kg bis zu 120 Meter in die Höhe geflogen werden. Zu jeglicher Art von Gebäuden muss allerdings ein Mindestabstand von 150 Meter gewahrt werden und die Drohne darf sich keiner Person (ausser natürlich dem Piloten) mehr als 50 Meter nähern. Ausgenommen von diesem Verbot sind Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht und bis zu einer Flughöhe von weniger als 20 Metern.
Frankreich: Generell dürfen Drohnen in der «Grande Nation» mit einem Gewicht von bis zu 25 kg bis zu 150 Meter in die Höhe steigen, so lange keine Menschen überflogen werden. In grossen Teilen des Landes gibt es allerdings Einschränkungen beim Betrieb oder gar ein komplettes Drohnenverbot, so etwa im Pariser Stadtgebiet. Diese Karte zeigt, wo es die Einschränkungen gibt. Auch in Frankreich ist eine Drohnen-Versicherung Pflicht. Bei Gesetzesbrüchen droht eine Geldstrafe von bis zu 75’000 Euro (87'000 Franken) sowie bis zu ein Jahr Haft.
Italien: In Italien dürfen Drohnen für Privatleute bis zu 25 kg wiegen und bis zu 70 Metern hoch aufsteigen. In allen grösseren Städten und über fast jeder bekannten Touristenattraktion gilt allerdings ein Flugverbot, eine Drohne über dem Vatikan etwa löst schnell einen Anti-Terror-Einsatz aus. Und auch in Italien ist eine Versicherung vorgeschrieben.
USA: In den USA müssen alle Drohnen ab 250 Gramm Gewicht bei der Luftfahrtbehörde FAA registriert werden. Das geht auf dieser Seite und kostet 5 Dollar (5 Franken). Die dort erhaltene Nummer muss man dann an der Drohne befestigen. Dann gibt es keine Höhenbeschränkungen, nur Flughäfen und anderen sensiblen Einrichtungen darf man sich nicht annähern. In den Nationalparks sowie vielen Grossstädten wie New York und Washington, D.C. sind Drohnen allerdings verboten.
Russland: Im grössten Land der Welt ist die Rechtslage ziemlich unsicher. Eigentlich müssen Drohnen registriert werden, dazu gibt es aber noch kein etabliertes Verfahren. Besucht man die Fussball-Weltmeisterschaft, sollte man die Drohne daher zu Hause lassen. Eine Drohne im Umfeld von WM-Stadien fliegen zu lassen, dürfte bei den hohen Sicherheitsmassnahmen unabhängig von der Rechtslage sehr schnell zu unangenehmen Kontakt mit der Polizei führen.
Einen hilfreichen Überblick bietet übrigens auch der Reiseblog «My Road».
Die Welt von oben: Die schönsten Drohnen-Aufnahmen
Mit «Above the Polar Bear» räumte Drohnenpilot Florian Ledoux den Hauptpreis des Wettbewerbs ab. Aufgenommen mit einer DJI Phantom 4. Aber auch die anderen Einsendungen lassen sich sehen:
Erster Preis in der Kategorie Landschaft bei den Nicht-Profis: «Lobsters Farm». Eine Shrimp-Zucht in Vietnam von oben.
Dritter Preis, Kategorie: Landschaft: Profis. «Santa Maddalena»
«Comet into Darkness» holt den zweiten Platz in der Kategorie Landschaft: Profis. Drohne: DJI Phantom 4.
Erster Platz in der Profi-Kategorie Landschaft bei den Profis: «Sun's Up, Nets Out», wo ein Fischer in Myanmar sein Netz auswirft.
«Balmoral Ball» holt den Sieg in der Kategorie «Portrait: Professional». Ein Basketball-Platz in Auckland, Neuseeland von oben. Aufgenommen mit einer DJI Mavic Pro.
Erster Preis für «Dancer» in der Kategorie Porträt für Nicht-Profis. Das Bild zeigt eine Tänzerin im Innenhof eines traditionellen «Siheyuan»-Gebäudes in Shanghai, China. Aufgenommen mit DJI Mavic Pro.
Sieger eines der insgesamt zehn Publikumspreise: «Weltkarte» von Chen Zixiang, aufgenommen mit einer DJI Phantom 4. Und nun erraten Sie mal, was das Bild zeigt...
Es ist ein Velo-Friedhof in Xiamen im Osten von China. In China ist das «Bike-Sharing» sehr populär, der Verdrängungskampf der Velo-Plattformen allerdings auch riesig.
Ein weiterer Publikumspreis geht an Mark Calayag für sein «Plane in the Forest», einer Boeing 727, die in den Wäldern vor Hillsboro, Oregon in den USA sogar als Wohnhaus für einen Ingenieur dient.
Galerie: Die Welt von oben - Die schönsten Drohnen-Aufnahmen
Mit «Above the Polar Bear» räumte Drohnenpilot Florian Ledoux den Hauptpreis des Wettbewerbs ab. Aufgenommen mit einer DJI Phantom 4. Aber auch die anderen Einsendungen lassen sich sehen:
Erster Preis in der Kategorie Landschaft bei den Nicht-Profis: «Lobsters Farm». Eine Shrimp-Zucht in Vietnam von oben.
Dritter Preis, Kategorie: Landschaft: Profis. «Santa Maddalena»
«Comet into Darkness» holt den zweiten Platz in der Kategorie Landschaft: Profis. Drohne: DJI Phantom 4.
Erster Platz in der Profi-Kategorie Landschaft bei den Profis: «Sun's Up, Nets Out», wo ein Fischer in Myanmar sein Netz auswirft.
«Balmoral Ball» holt den Sieg in der Kategorie «Portrait: Professional». Ein Basketball-Platz in Auckland, Neuseeland von oben. Aufgenommen mit einer DJI Mavic Pro.
Erster Preis für «Dancer» in der Kategorie Porträt für Nicht-Profis. Das Bild zeigt eine Tänzerin im Innenhof eines traditionellen «Siheyuan»-Gebäudes in Shanghai, China. Aufgenommen mit DJI Mavic Pro.
Sieger eines der insgesamt zehn Publikumspreise: «Weltkarte» von Chen Zixiang, aufgenommen mit einer DJI Phantom 4. Und nun erraten Sie mal, was das Bild zeigt...
Es ist ein Velo-Friedhof in Xiamen im Osten von China. In China ist das «Bike-Sharing» sehr populär, der Verdrängungskampf der Velo-Plattformen allerdings auch riesig.
Ein weiterer Publikumspreis geht an Mark Calayag für sein «Plane in the Forest», einer Boeing 727, die in den Wäldern vor Hillsboro, Oregon in den USA sogar als Wohnhaus für einen Ingenieur dient.
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