Sieg für Bürgerrechte US-Polizei darf Verdächtigte nicht zur Smartphone-Entsperrung zwingen

dj

15.1.2019

Die US-Polizei darf Verdächtigten nicht einfach ihr Smartphone vor die Nase halten, um dieses zu entsperren.
Die US-Polizei darf Verdächtigten nicht einfach ihr Smartphone vor die Nase halten, um dieses zu entsperren.
iStock

Verdächtige dürfen nicht gezwungen werden, mit ihrem Fingerabdruck oder ihrem Gesicht ein Smartphone zu entsperren, entschied eine US-Richterin.

Die Polizei kann bei einer Hausdurchsuchung die Anwesenden nicht dazu zwingen, per Fingerabdruck oder über Gesichtserkennung dort aufgefundene Smartphones zu entsperren. Das geht aus einer Entscheidung des Magistratsrichterin Kandis Westmore des US-Bundesgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hervor. Magistratsrichter stehen unter den eigentlichen Bundesrichtern und ihre Entscheidungen können von diesen verworfen werden. Andere US-Gerichte haben in der Vergangenheit gegensätzlich geurteilt.

Die Entscheidung befasst sich mit dem im fünften Verfassungszusatz festgeschriebenen Aussageverweigerungsrecht. Wie in den meisten anderen Rechtsstaaten kann in den USA niemand gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. US-Bundesgerichte haben den fünften Verfassungszusatz so interpretiert, dass Verdächtigte nicht dazu gezwungen werden können, Passwörter oder Passcodes für ihre Geräte den Behörden mitzuteilen, weil dies eine Aussage darstellen würde.

Laut der Richterin muss das gleiche Prinzip auch für biometrische Sicherungsmethoden angewendet werden. Denn würde ein Gerät auf diese Weise entsperrt, würden Verdächtige dadurch «aussagen», dass ihnen eben jenes Gerät gehört. In der Schweiz wurde noch kein Fall bekannt, der sich mit dieser Rechtsproblematik beschäftigt.




Bürgerrechte wichtiger als Polizeibefugnisse

Sollte Westmores Entscheidung Bestand haben, ist dies ein weiteres Problem für US-Strafverfolgungsbehörden. Denn die bei modernen Smartphones inzwischen standardmässig vorhandene Verschlüsselung macht ihnen das Leben schwer.

Und die Tech-Hersteller zeigen wenig Interesse daran, hier auf Behörden zuzukommen, im Gegenteil. So hatte sich Apple 2016 geweigert, das iPhone eines toten Terroristen zu entsperren, da dadurch die Privatsphäre aller andereb iPhone-Nutzer gefährdet werden würde. Und mit iOS 12 hat Apple jüngst auch ein Gerät namens GrayKey ausser Gefecht gesetzt, mit dem Strafverfolgungsbehörden iPhones knacken konnten.

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