DatenschutzDatenschutz ungenügend: WhatsApp und Co. sind nichts für Schulen
SDA
4.7.2018 - 11:15
Whatsapp, Dropbox und Co. haben an Zürcher Schulen nichts zu suchen: Mit diesen Tools können die Schulen die Einhaltung des Datenschutzes nicht garantieren. Dies war eine der Feststellungen des Zürcher Datenschützers Bruno Baeriswyl im vergangenen Jahr.
Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf die Arbeit des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Die Zahl der Anfragen zu diesem Thema habe im vergangenen Jahr weiter zugenommen, sagte Baeriswyl gemäss Medienmitteilung am Mittwoch bei der Präsentation des Tätigkeitsberichts 2017.
Heikel: Cloud-Angebote und Gratisdienste
Besonders häufig seien Anfragen zu Cloud Computing. Öffentliche Organe erhoffen sich davon, Investitionen in Soft- und Hardware zu sparen. Baeriswyl warnt aber vor deren Einsatz: Online-Angebote würden Kontrollverlust und ungenügende Transparenz mit sich bringen.
Die Krux liege dabei meist im Geschäftsmodell: «Nichts ist gratis, denn wer nicht für einen Dienst bezahlt, gibt seine Daten preis.» Da aber Schulen und andere Organe für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich bleiben, können sie Tools wie WhatsApp und Dropbox nicht einsetzen.
Wie Baeriswyl in seinem Tätigkeitsbericht weiter schreibt, konnte aber mit Microsoft für die Volks- und Hochschulen ein Rahmenvertrag für die datenschutzkonforme Nutzung von Office 365 abgeschlossen werden.
Geht in Ordnung: Check-in-Ticket der ZVV
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich prüfte im vergangenen Jahr zudem das Check-in-Ticket des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) in einer Vorabkontrolle. Reisende müssen beim Check-in-Ticket vor dem Einsteigen über ihre App einchecken und nach dem Aussteigen wieder auschecken. Am Ende des Tages wird automatisch der korrekte Preis für alle unternommenen Fahrten verrechnet.
Baeriswyl gab dabei eine positive Rückmeldung ab: Der ZVV sammle nur Daten, die für die Berechnung des Preises benötigt werden. Auch der Zugriff auf die Daten sei restriktiv geregelt. Das Check-in-Ticket kann mittlerweile auch schweizweit genutzt werden.
Gesundheitsdaten können zu Diskriminierung führen
Als «besonders sensitiv» bezeichnete Baeriswyl Gesundheitsdaten, da sie leicht zu Diskriminierungen führen können und die Anonymisierung sehr schwierig ist. So hatte der Datenschutzbeauftragte ein Anonymisierungskonzept eines Forschungsprojekts mit Patientendaten begutachtet.
Obwohl der Personenbezug technisch entfernt wurde, hätten einzelne Patientinnen und Patienten doch eventuell noch wiedererkannt werden können - beispielsweise wegen seltenen Krankheiten. Der Datenschutzbeauftragte riet deshalb zu Zusatzmassnahmen, wie etwa das Verwenden von Altersgruppen statt genauen Jahrgängen.
Rechte der Bürger stärken
Für Baeriswyl ist die Digitalisierung der Verwaltung eine besondere Herausforderung für den Datenschutz. Er bezeichnete die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung als «wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger».
Die Schweiz habe hier die Chance, einen eigenständigen Weg einzuschlagen. Die Wirkung der Datenschutzgesetze müsse gestärkt und den neuen digitalen Herausforderungen gerecht werden.
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Für die eigene Sicherheit im Netz ist man selbst verantwortlich. Einige einfache Schritte sorgen hier bereits für den richtigen Schutz. Wir zeigen Ihnen, welche Sicherheitchecks Sie regelmässig durchführen sollten:
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1) Passwörter müssen regelmässig geändert werden.
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Regelmässig sollten Sie zudem checken, ob Ihre Passwörter oder Ihre Accountdaten vielleicht kompromittiert wurden. Diese geht unter «Have I been pwned» (https://haveibeenpwned.com/).
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2) Von wo waren Sie überall eingeloggt? Dienste wie Facebook oder Google bieten Übersichtsseiten an, auf denen man sehen kann, wo man sich alles eingeloggt hat. Dazu gibt es dann meistens Infos wie die genutzte IP-Adresse oder den verwendeten Browser.
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3) Bei vielen Websites und Diensten muss man sich nicht direkt anmelden, stattdessen wird der Umweg über den Facebook- oder Google-Account genommen. Daher sollte bei diesen Zugriffsrechten regelmässig aufgeräumt werden. Was nicht genutzt wird, fliegt raus.
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4) Das gleiche Prinzip gilt für Apps auf dem Smartphones. Brauchen diese wirklich alle ihnen zugestandene Berechtigungen? Will man eine App nicht ganz löschen, kann man zumindest ihre Rechte einschränken.
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5) Wissen Sie, was alles gerade auf Ihrem PC aktiv ist? Der Task-Manager von Windows...
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...sowie die Aktivitätsanzeige von macOS geben Antwort
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6) Gefahr droht nicht nur von Hackern in fernen Ländern. Vielleicht macht sich der 15-jährige Sohn Ihrer Nachbarn ein Spass daraus, in fremde WLANs einzudringen. Daher sollten Sie regelmässig überprüfen, ob sich nicht Eindringlinge in Ihrem Netzwerk tummeln.
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7) Schliesslich sind regelmässige Updates auf allen Geräten und bei aller Art von Software essentiell. Aktuelle Software ist der beste Schutz gegen jegliche Gefahren. Daher sollte wo immer möglich das automatische Updaten aktiviert werden oder ersatzweise regelmässig manuell nach Updates geschaut werden.
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