Die meisten Klagen, mit denen sich der Schweizer Bankenombudsman im vergangenen Jahr beschäftigte, betrafen die Gebühren der Institute. Und doch dreht sich das Gebührenrad weiter.
Denn die UBS will bei ihren Kunden beim Barbezug am Bank-Schalter eine Gebühr erheben. Die grösste Schweizer Bank will ab 1. Juli für jeden Bargeldbezug in Franken am UBS-Schalter ab einem UBS Privatkonto oder ab einem UBS Kontokorrent Private zwei Franken verrechnen. Ein Sprecher des Instituts bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AWP einen entsprechenden Artikel des Onlineportals InsideParadeplatz.
Ausgenommen von dieser Gebühr bleiben allerdings Jugendliche oder Studierende, aber auch die sehr vermögenden Kunden, die sogenannten Ultra High Net Worth Individuals, wie der Sprecher ergänzte.
Mit dieser Gebühr steht die UBS – zumindest vorerst – ziemlich alleine in der Landschaft. Eine Umfrage von AWP bei verschiedenen Instituten ergab, dass bisher noch kaum eine Bank ihren Kunden bei Bargeldbezügen am Schalter in Schweizer Franken zur Kasse bittet.
ZKB kennt Gebühr für Basis-Paket
Zu den wenigen Ausnahmen gehört die Zürcher Kantonalbank (ZKB). Zwar ist auch bei ihr der Barbezug am Schalter grundsätzlich kostenlos, ausgenommen davon sind allerdings Kunden mit einem Privatkonto oder Sparkonto des Pakets «ZKB inklusive Basis». Diese bezahlen heute schon 5 Franken bei Auszahlungen am Schalter in Franken oder Fremdwährungen.
Zwar beabsichtigen die angefragten Institute derzeit nicht, in absehbarer Zeit Gebühren beim Barbezug am Schalter einzuführen. Das Beispiel UBS könnte aber dennoch Schule machen, meinte ein Branchenbeobachter.
Denn die Branche steht nicht zuletzt wegen des negativen Zinsumfeldes unter Ertragsdruck und versucht deshalb, die Kosten so weit wie möglich zu verringern. Und einer der grössten Kostenpunkte in der Rechnung ist der Faktor Mensch. Entsprechend soll dieser immer weniger Dienstleistungen erbringen, die in einer digitalisierten Welt maschinell rascher und kostengünstiger erbracht werden können. Dafür sollen die Mitarbeitenden verstärkt in der Beratung der Kunden eingesetzt werden.
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Zusätzlich sollen Waren aus China mit zehn Prozent Zoll belegt werden. Auch hier begründet Trump es mit der Einfuhr von Drogen, wie dem gefährlichen Fentanyl.
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