Kantonale Wahlen SO Kanton Solothurn: Superwahltag ist der 7. März 2021

SDA

11.8.2020 - 14:43

100 Sitze im Solothurner Kantonsrat sind bei der Wahl am 7. März 2021 zu vergeben. Am gleichen Tag wählt das Volk auch den Regierungsrat neu. (Archivbild)
100 Sitze im Solothurner Kantonsrat sind bei der Wahl am 7. März 2021 zu vergeben. Am gleichen Tag wählt das Volk auch den Regierungsrat neu. (Archivbild)
Source: Staatskanzlei Solothurn

Die Solothurner Wählerinnen und Wähler bestimmen im nächsten Jahr am 7. März die fünf Mitglieder des Regierungsrats und die 100 Mitglieder des Kantonsrats neu. Das beschloss der Regierungsrat am Dienstag.

Die Kandidierenden haben Zeit bis am 11. Januar 2021, sich für die Wahl anzumelden. Die Wahlvorschlagsformulare für die Kantonsratswahlen sind beim zuständigen Oberamt und jene für die Regierungsratswahlen bei der Staatskanzlei einzureichen, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.

Der Wahlvorschlag eines Kandidierenden für einen Sitz im Regierungsrat muss von mindestens 100 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton unterzeichnet sein. Niemand darf mehr als einen Wahlvorschlag für die gleiche Wahl unterzeichnen und niemand kann seine Unterschrift zur Unterstützung eines eingereichten Wahlvorschlags zurückziehen, heisst im entsprechenden Gesetz.

Bereits bekannt ist, dass die beiden CVP-Regierungsräte Roland Fürst und Roland Heim nicht mehr antreten werden. Sie waren 2013 gemeinsam in die Kantonsregierung gewählt worden. Dem Regierungsrat gehören derzeit auch Brigit Wyss (Grüne), Susanne Schaffner (SP) und Remo Ankli (FDP) an.

Listenverbindungen möglich

Jeder Wahlvorschlag für den Kantonsrat muss handschriftlich von einer Mindestzahl Stimmberechtigter mit politischem Wohnsitz im Wahlkreis unterzeichnet sein. Die Mindestzahl beträgt zweimal so viel als im Wahlreis Sitze zu vergeben sind, wie es in einem Merkblatt heisst.

Die Staatskanzlei empfiehlt, Reserveunterschriften für Streichungen bei Mehrfachunterzeichnungen einreichen. Das Unterzeichnungsquorum gilt übrigens nicht für die im Kantonsrat bereits vertretenen Parteien. In diesen Fällen genügt die Unterschrift des Präsidentin oder des Aktuars der Amteipartei.

Die Parteien haben bis Montag, 11. Januar, um 17.00 Uhr Zeit, die Anmeldungen bei der Staatskanzlei beziehungsweise bei den Oberämtern einzureichen.

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