Sozialhilfe Kürzungen gefährden Existenzsicherung

SDA

8.1.2019 - 11:42

Gerade Kinder dürften nach Einschätzung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) von einer Kürzung der Sozialhilfe besonders betroffen sein.
Gerade Kinder dürften nach Einschätzung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) von einer Kürzung der Sozialhilfe besonders betroffen sein.
Source: KEYSTONE/AP/MICHAEL PROBST

Kürzungen beim Grundbedarf in der Sozialhilfe würden gemäss einer Studie die Existenzsicherung gefährden. Damit würden auch die Chancen auf eine Rückkehr der Betroffenen in den Arbeitsmarkt verschlechtert. Das Hilfswerk Caritas zeigt sich alarmiert.

Die Studie des Büros Bass "Berechnung und Beurteilung des Grundbedarfs in den Skos-Richtlinien" zeigt erstmals auf, welche Auswirkungen weitere Kürzungen in der Sozialhilfe hätten, wie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) am Dienstag bekannt gab.

Demnach reiche bereits der aktuell geltende Grundbedarf nur knapp aus, um eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe liegt mit 986 Franken pro Person und Monat schon heute deutlich tiefer als der Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen. Dort ist er mit 1607 Franken rund 60 Prozent höher als in der Sozialhilfe.

Der Vergleich mit anderen Minimalbudgets zeigt gemäss der Studie auch, dass beispielsweise bei den Verkehrsausgaben der in der Skos-Pauschale vorgesehene Betrag deutlich zu tief angesetzt ist.

Problematisch könnten sich zudem die nicht über das Sozialhilfebudget gedeckten Kosten auswirken. Es handelt sich dabei etwa um Schuldentilgung, Steuern, zu bezahlende Alimente, Militärpflichtersatz, Prämien für nicht per sofort kündbare Versicherungen oder zu hohe Mieten.

Ein Teil der Ausgaben, den Sozialhilfebezüger aus dem Grundbedarf finanzieren müssen, hat den Charakter von Fixkosten wie beispielsweise Ausgaben für den Haushaltstrom und Gebühren. Dies bedeute, dass Einsparungen als Folge der Kürzungen nur im Bereich des täglichen Bedarfs möglich seien, stellt die Studie fest.

Nur noch fünf Franken pro Tag

Bei einer Kürzung des heutigen Grundbedarfs um acht Prozent stünden in einer vierköpfigen Familie pro Tag und Person noch sieben Franken für Lebensmittel und Genussmittel zur Verfügung, bei einer Kürzung um 30 Prozent sogar nur noch fünf Franken.

"Davon kann man sich nicht mehr ausreichend und gesund ernähren", wird Felix Wolffers, Co-Präsident der Skos, in einer Mitteilung zitiert. Skos-Co-Präsidentin Therese Frösch ergänzt: "Unter den Kürzungen leiden insbesondere auch die mitbetroffenen Kinder. Sie machen 30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden aus."

Eine Reduktion des Grundbedarfs sei ohne Beeinträchtigung der Gesundheit sowie ohne Defizite bei der Integration in die Gesellschaft nicht möglich, schreibt die Skos.

Mehrere Kantone prüfen Kürzungen

Derzeit laufen in einigen Kantonen Bestrebungen, die heute schweizweit weitgehend harmonisierten Ansätze für den Grundbedarf in der Sozialhilfe zu senken. Anlass zur Studie war laut Skos die Tatsache, dass die politischen Beschlüsse über die Senkung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe bisher ohne fachliche Analyse und ohne Überprüfung der Konsequenzen für die betroffenen Bedürftigen erfolgten.

Konkret will beispielsweise der Kanton Bern gemäss einer vom Parlament verabschiedeten Gesetzesrevision den Grundbedarf um acht bis 30 Prozent kürzen. Eine Volksabstimmung mit Volksvorschlag wird voraussichtlich im kommenden Mai stattfinden.

Im Kanton Aargau hat das Parlament zwei Postulate angenommen, die eine 30-prozentige Kürzung beziehungsweise eine Koppelung der Sozialhilfe an AHV-Beiträge und Steuern vorsehen. Und im Kanton Basel-Landschaft hat das Parlament eine Motion angenommen, die eine 30-prozentige Kürzung der Sozialhilfe vorsieht.

Caritas: Kürzungen sind verfassungswidrig

Die Kantone müssten von weiteren willkürlichen Sparrunden auf Kosten der Armutsbetroffenen absehen, schreibt das Hilfswerk Caritas in einer Stellungnahme. Es fordert die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) dazu auf, die Sozialhilfe zu erhöhen und vermehrt in die Begleitung und Bildung von Sozialhilfebeziehenden zu investieren.

Bereits der aktuell gültige Grundbedarf in der Sozialhilfe reiche nicht, um auf längere Zeit die alltäglichen Bedürfnisse zu decken. Kantone und Gemeinden werden aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Hilfe, Betreuung und die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich seien, zu gewährleisten. Weitere Senkungen des Grundbedarfs seien verfassungswidrig, schreibt Caritas.

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