Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat die Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Verwahrung abgelehnt. Der Täter liess sich von der Verhandlung dispensieren.
Das Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim AG hat am 16. März 2018 im Fall Rupperswil sein Urteil gesprochen: Es verurteilte den vierfachen Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit ordentlicher Verwahrung. Zur Tat kam es im Dezember 2015. Sehen Sie auf den nächsten Seiten die Bilder zum Fall.
23. Dezember 2015: Die vier Opfer sind identifiziert. Es handelt sich um eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Die Frau und ihre zwei Söhne wohnten in dem Haus, die 21-Jährige war bei der Familie zu Besuch.
24. Dezember 2015: Um die Bluttat aufzuklären, setzt die Polizei auf Flugblätter. An Heiligabend gehen Dutzende Polizisten in Rupperswil und den umliegenden Gemeinden direkt auf die Bewohner zu. Auf dem Flugblatt ist zudem das Foto einer Überwachungskamera zu sehen, das die 48-jährige Frau beim Geldabheben kurz vor der Tat zeigt.
26. Dezember 2015: Dank ihrer Flugblattaktion bekommt die Polizei Dutzende von Hinweise. Darunter befinden sich auch zwei Aufnahmen von Videokameras in Fahrzeugen, sogenannten Dashcams. Weil aber die entscheidenden Hinweise fehlen, wird auch die internationale Polizeibehörde Interpol eingeschaltet.
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
18. Februar 2016: Die Behörden informieren erstmals ausführlich über den Fall, können aber keine Fortschritte bei der Auflösung melden. Für Hinweise wird eine Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt. Zudem wird ein weiteres Flugblatt in verschiedenen Sprachen mit dem Hinweis auf die Belohnung breit gestreut.
13. Mai 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft vermelden, dass der mutmassliche Täter, ein 33-Jähriger aus Rupperswil, am Vortag festgenommen worden ist. Der nicht vorbestrafte Mann ist geständig. Der Täter hatte sowohl finanzielle wie auch sexuelle Motive. So verging er sich am 13-Jährigen und an dessen Mutter. Gekannt hatten sich Opfer und Täter nicht. Laut den Ermittlungsbehörden hatte der Mann weitere solche Taten geplant.
Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke, welche beim Täter im Vierfachmord Rupperswil sichergestellt worden sind.
In diesem Haus wohnte der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil. Das Gebäude befindet sich rund 500 Meter vom Tatort entfernt. (Archiv)
Vierfachmord Rupperswil: Der Prozess
Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat die Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Verwahrung abgelehnt. Der Täter liess sich von der Verhandlung dispensieren.
Das Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim AG hat am 16. März 2018 im Fall Rupperswil sein Urteil gesprochen: Es verurteilte den vierfachen Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit ordentlicher Verwahrung. Zur Tat kam es im Dezember 2015. Sehen Sie auf den nächsten Seiten die Bilder zum Fall.
23. Dezember 2015: Die vier Opfer sind identifiziert. Es handelt sich um eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Die Frau und ihre zwei Söhne wohnten in dem Haus, die 21-Jährige war bei der Familie zu Besuch.
24. Dezember 2015: Um die Bluttat aufzuklären, setzt die Polizei auf Flugblätter. An Heiligabend gehen Dutzende Polizisten in Rupperswil und den umliegenden Gemeinden direkt auf die Bewohner zu. Auf dem Flugblatt ist zudem das Foto einer Überwachungskamera zu sehen, das die 48-jährige Frau beim Geldabheben kurz vor der Tat zeigt.
26. Dezember 2015: Dank ihrer Flugblattaktion bekommt die Polizei Dutzende von Hinweise. Darunter befinden sich auch zwei Aufnahmen von Videokameras in Fahrzeugen, sogenannten Dashcams. Weil aber die entscheidenden Hinweise fehlen, wird auch die internationale Polizeibehörde Interpol eingeschaltet.
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
18. Februar 2016: Die Behörden informieren erstmals ausführlich über den Fall, können aber keine Fortschritte bei der Auflösung melden. Für Hinweise wird eine Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt. Zudem wird ein weiteres Flugblatt in verschiedenen Sprachen mit dem Hinweis auf die Belohnung breit gestreut.
13. Mai 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft vermelden, dass der mutmassliche Täter, ein 33-Jähriger aus Rupperswil, am Vortag festgenommen worden ist. Der nicht vorbestrafte Mann ist geständig. Der Täter hatte sowohl finanzielle wie auch sexuelle Motive. So verging er sich am 13-Jährigen und an dessen Mutter. Gekannt hatten sich Opfer und Täter nicht. Laut den Ermittlungsbehörden hatte der Mann weitere solche Taten geplant.
Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke, welche beim Täter im Vierfachmord Rupperswil sichergestellt worden sind.
In diesem Haus wohnte der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil. Das Gebäude befindet sich rund 500 Meter vom Tatort entfernt. (Archiv)
Am zweiten Tag des Prozesses um den Vierfachmord in Rupperswil vom Dezember 2015 kamen die Parteienvertreter zu Wort. Sie gaben ihre Strafanträge bekannt.
Als erste plädierte am Mittwoch Staatanwältin Barbara Loppacher. Die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wollte nach eigenen Angaben rund zwei Stunden sprechen.
Dabei interpretierte sie die Aussagen der Gutachter so, dass diese ein «hohes Rückfallrisiko» sehen. Es würde den Gutachtern aber Grundlagen für richtige Prognosen fehlen, weil der Fall Rupperswil so einzigartig sei.
Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten: Lebenslängliche Freiheitsstrafe und lebenslängliche Verwahrung.
«Deutlich straferhöhend» sei die grosse Anzahl der Delikte, führte die Staatsanwältin zum geforderten Strafmass weiter aus. Der Angeklagte habe mit «rein egoistischen Motiven» gehandelt, er habe seine sexuellen Bedürfnisse befriedigen wollen und «ohne jeden Anlass vier Menschen umgebracht».
Und weiter betonte die Staatsanwältin, dass der Beschuldigte die Tötung geplant habe. Im Verlauf des Verfahrens habe er jedoch seine Absicht immer stärker abgeschwächt, «reine Schutzbehauptungen». Die Tat sei geplant und «skrupellos» gewesen.
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