Vierfach-Mord von Rupperswil Staatsanwältin fordert lebenslängliche Verwahrung

red

14.3.2018

Am zweiten Tag des Prozesses um den Vierfachmord in Rupperswil vom Dezember 2015 kamen die Parteienvertreter zu Wort. Sie gaben ihre Strafanträge bekannt.

Als erste plädierte am Mittwoch Staatanwältin Barbara Loppacher. Die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wollte nach eigenen Angaben rund zwei Stunden sprechen. 

Dabei interpretierte sie die Aussagen der Gutachter so, dass diese ein «hohes Rückfallrisiko» sehen. Es würde den Gutachtern aber Grundlagen für richtige Prognosen fehlen, weil der Fall Rupperswil so einzigartig sei.

Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten: Lebenslängliche Freiheitsstrafe und lebenslängliche Verwahrung.

«Deutlich straferhöhend» sei die grosse Anzahl der Delikte, führte die Staatsanwältin zum geforderten Strafmass weiter aus. Der Angeklagte habe mit «rein egoistischen Motiven» gehandelt, er habe seine sexuellen Bedürfnisse befriedigen wollen und «ohne jeden Anlass vier Menschen umgebracht».

Und weiter betonte die Staatsanwältin, dass der Beschuldigte die Tötung geplant habe. Im Verlauf des Verfahrens habe er jedoch seine Absicht immer stärker abgeschwächt, «reine Schutzbehauptungen». Die Tat sei geplant und «skrupellos» gewesen.

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