Affäre LauberWeg frei für Strafverfahren gegen Lauber
SDA
24.8.2020 - 12:54
Die Fifa-Affäre hat ein juristisches Nachspiel: Die Strafverfolgungsbehörden können gegen den abtretenden Bundesanwalt Michael Lauber ermitteln. Die zuständigen Kommissionen des Parlaments haben entschieden, seine Immunität aufzuheben.
Den Antrag für die Aufhebung der Immunität stellte der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller. Er hatte Anfang August ein Strafverfahren gegen Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino eröffnet. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Amtsmissbrauch respektive Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.
Gegen den Bundesanwalt sind verschiedene Strafanzeigen hängig. Dabei geht es auch um den Vorwurf der Begünstigung in Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino. Auch der Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses steht im Raum. Keller hält in seinem Gesuch fest, dass bis anhin offen geblieben sei, welchen tatsächlichen Zwecken die infrage stehenden Treffen dienten und deshalb ein strafrechtlich relevanter Zweck nicht ausgeschlossen werden könne.
Klarer Entscheid
Die Nationalratskommission war mit 8 zu 1 Stimmen für die Aufhebung der Immunität, wie die Parlamentsdienste am Montagmittag mitteilten. Der Entscheid der Ständeratskommission vor zwei Wochen war mit 10 zu 1 Stimmen gefallen. Damit ist Lauber nicht mehr von einer Strafverfolgung geschützt. Es sei im Interesse der betroffenen Institutionen selbst und auch im Interesse von Bundesanwalt Lauber, dass der Sachverhalt im Rahmen eines Strafverfahrens umfassend abgeklärt und beurteilt werden könne, argumentieren die Parlamentskommissionen.
Sie beantragten der Gerichtskommission für die eigentliche Strafuntersuchung die Einsetzung des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes oder einer anderen geeigneten Person. Die Bundesversammlung soll in der Herbstsession darüber entscheiden.
Seltener Schritt
Es ist erst das dritte Mal, dass die Immunität eines Mitglieds der obersten Bundesbehörden aufgehoben wird. 1989 hatten die Räte einstimmig beschlossen, die Immunität der damals zurückgetretenen Bundesrätin Elisabeth Kopp aufzuheben. Das Bundesgericht sprach Kopp später vom Vorwurf des Amtsmissbrauches und der Begünstigung frei.
In der jüngeren Vergangenheit hoben die Parlamentskommissionen einmal die Immunität auf, nämlich die des früheren Baselbieter SVP-Nationalrats Christian Miesch. Er war in die sogenannte Kasachstan-Affäre verwickelt. Auch hier führte das Strafverfahren zu keiner Anklage. Die Bundesanwaltschaft stellte den Fall ein.
Wahl für Nachfolge wohl im Dezember
Politisch ist die Affäre Lauber beendet. Vergangene Woche akzeptierte die Gerichtskommission des Parlaments den vorzeitigen Rücktritt des Bundesanwalts und stellte das Amtsenthebungsverfahren gegen ihn ein. Am 31. August scheidet Lauber aus dem Amt aus. Im Gegenzug erhält er die sich über die Jahre angehäuften Ferientage ausbezahlt.
Lauber war 2011 als erster Bundesanwalt von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen gegen den Weltfussballverband (Fifa) bot er im Juli seinen Rücktritt an. Wenig später reichte er die Kündigung ein.
Nach Laubers Abgang übernehmen seine beiden Stellvertreter die Amtsgeschäfte. In der Wintersession vom Dezember soll dann die ordentliche Nachfolge geregelt werden.
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