Kremation Was am Ende bleibt

jw

24.4.2021

Vier von fünf Verstorbenen werden heute in der Schweiz kremiert: Blick ins Krematorium im Friedhof Sihlfeld in Zürich.
Vier von fünf Verstorbenen werden heute in der Schweiz kremiert: Blick ins Krematorium im Friedhof Sihlfeld in Zürich.
Bild: Keystone

In pandemiefreien Zeiten sterben etwa 68'000 Menschen in der Schweiz jährlich. Ebenso viel Mal drängt sich der Entscheid auf: Soll die Leiche in einem Sarg beerdigt oder eingeäschert werden? Meist fällt die Wahl auf die Kremation. Fragen und Antworten zu dieser Bestattungsform.

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Vier von fünf Verstorbenen werden heute in der Schweiz kremiert. Mindestens. Das ist bemerkenswert, stiess doch die Leichenverbrennung vor nicht allzu langer Zeit auf heftige Gegenwehr. So verbot die katholische Kirche die Feuerbestattung bis 1963 ausdrücklich, und die reformierten Kirchen tolerierten die Einäscherung nur sehr zögerlich.

Nachdem die Feuerbestattung – meist parallel zur Erdbestattung – in früheren Zeiten auf der ganzen Welt gang und gäbe gewesen war, verschwand sie in der Schweiz mit der Christianisierung im ersten Jahrtausend. Doch ab dem späten 18. Jahrhundert wurde die Kremation in Westeuropa langsam wieder gesellschaftsfähig, besonders auch in der Schweiz.

Der Gedanke, dass die Überreste von Verstorbenen hygienisch und ökonomisch beseitigt werden konnten, passte in die Zeit und überzeugte zunehmend. Zudem war die Angst, lebendig begraben zu werden, in früheren Jahrhunderten recht verbreitet und in den Anfängen auch ein Argument mancher Befürworter der Kremation. Bereits 1889 eröffnete Zürich auf dem Friedhof Sihlfeld das erste Krematorium in der Schweiz und das dritte in Europa.

Als hier überdies berühmte Persönlichkeiten wie Gottfried Keller (1890) oder Henri Dunant (1910) kremiert wurden, etablierte sich diese Bestattungsform immer mehr. Hingegen lehnen das orthodoxe Judentum und der Islam die Kremation nach wie vor ab. Heute stehen für die Einäscherung menschlicher Leichen in der Schweiz 26 Anlagen mit insgesamt 59 Öfen zur Verfügung.

Die nachfolgenden Informationen und Bilder zur Kremation stammen vom Friedhof Forum der Stadt Zürich. Sie gelten für das Krematorium Zürich-Nordheim, das seit der Stilllegung des Sihlfelds das einzige Krematorium der Stadt Zürich und mit sechs Elektrospeicher-Ofenanlagen gleichzeitig das grösste der Schweiz ist.

Welche Frist ist zwischen Tod und Kremation einzuhalten?

Die Bestattungsverordnung des Kantons Zürich zum Beispiel bestimmt, dass zwischen Exitus und Bestattung in der Regel 48 Stunden vergehen müssen. Diese Regel stammt aus Zeiten, als der Eintritt des Todes noch nicht so präzise festgestellt werden konnte wie heute. Mit den modernen Möglichkeiten der Kühlung kann ein Leichnam problemlos vier bis fünf Tage aufgebahrt werden, bevor sich die Zersetzung bemerkbar macht.

Welche Temperaturen sind für die Kremation erforderlich?

Die Starttemperatur der Kremation liegt bei mindestens 700 Grad. Der Holzsarg unterstützt die Kremation, indem er bei der Verbrennung zusätzliche Wärme abgibt und dem Körper zuführt, welcher sich so leichter entfacht. Wenn der Körper in Vollbrand ist, steigen die Temperaturen im oberen Ofenteil rasch über 1000 Grad.

Nach der Kremation bleiben auch Dinge zurück, die einst verbunden waren mit dem jeweiligen Menschen. Zum Beispiel zwei Hüftprothesen. Die Fotografin Tina Ruisinger hat Überbleibsel mit der Kamera festgehalten.
Nach der Kremation bleiben auch Dinge zurück, die einst verbunden waren mit dem jeweiligen Menschen. Zum Beispiel zwei Hüftprothesen. Die Fotografin Tina Ruisinger hat Überbleibsel mit der Kamera festgehalten.

Braucht es einen Sarg für die Kremation?

Ein Sarg ist für die Kremation unerlässlich, denn ein menschlicher Körper besteht zu über 70 Prozent aus Wasser. Deshalb wird für die Einäscherung zusätzliches Brennmaterial benötigt. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich zum Beispiel haben Anrecht auf einen kostenlosen, einfachen Sarg aus unbehandeltem FSC-Holz der schnellwachsenden Pappel. Die Verstorbenen liegen auf Sägespänen, welche mit einem Bio-Baumwollstoff überdeckt sind. Die Bekleidung der Toten unterliegt keinen Vorschriften.

Ist eine Kremation zu zweit möglich, beispielsweise nach einem gemeinsamen assistierten Freitod eines alten Paares?

Jede Kremation wird einzeln durchgeführt, gemäss dem Verhaltenskodex des Schweizerischen Verbandes für Feuerbestattung. Die Asche der beiden Verstorbenen kann aber nach der Kremation in einer Doppelurne zusammengeschüttet werden.

Wie hat man sich einen Kremationsofen vorzustellen?

Die Kremation erfolgt in der Regel in drei Stufen:

1. Stufe, Einäscherungskammer: Der Sarg wird in den Ofen gefahren und liegt auf einem Rost. Sarg und Kleidung, Haut, Muskulatur und die inneren Organe des Körpers verbrennen. Was übrig bleibt, fällt durch den Rost auf eine darunter liegende Aschenplatte. Dieser Vorgang dauert 60 bis 75 Minuten.

2. Stufe, Aschenplatte: Hier erfolgt die sogenannte Mineralisierung. Sie dauert etwa 60 Minuten. Am Schluss dieser zweiten Phase bleiben nur noch Knochenkalk und allfällige nicht brennbare Prothesenteile oder Sargbeigaben zurück.

3. Stufe, Auskühlungszone: Hier kommen die mineralisierten Knochen auf ein Sieb zu liegen und werden mit Frischluft durchströmt. Danach wird die Asche gereinigt, in einem Schlagwerk zerkleinert oder, wenn Edelmetall extrahiert werden soll, gemahlen, und in die Urne abgefüllt. Vom Einfahren des Sarges bis zum Abfüllen der Asche in die Urne vergehen im Normalfall insgesamt rund drei Stunden.

Dürfen Angehörige bei der Kremation zuschauen?

Angehörige dürfen den Sarg von der Aufbahrung zum Ofenraum begleiten und anwesend sein, wenn der Sarg eingefahren wird. Wenn das Tor zu ist, kann noch ein wenig verweilt werden. Danach fährt der Ofenmeister mit seiner Arbeit fort, ohne dass die Angehörigen zuschauen. Diese Möglichkeit wird selten, aber doch immer wieder genutzt.



Was ist als Sargbeigabe erlaubt und was nicht?

Grosse Gegenstände aus Glas wie Flaschen oder gerahmte Fotos hinter Glas sind ein Problem. Glas schmilzt, fliesst auf die Schamottsteine – sie widerstehen grossen Temperaturschwankungen – und schädigt diese. Wer einer verstorbenen Person den bevorzugten Whisky ins Feuer mitgeben will, muss diesen in eine Pet-Flasche umfüllen. Wenig Glas, beispielsweise von einer Brille, wird toleriert. Das Lieblings-Elefäntchen aus Jade ist kein Problem, es übersteht das Feuer. Objekte aus Metall, auch grösseren Ausmasses, sind ebenfalls unproblematisch.

Grundsätzlich ist man bei Sargbeigaben sehr um Grosszügigkeit bemüht. Abgelehnt werden musste einmal ein ganzer Stapel Tagebücher einer Verstorbenen – Bücher brennen ausgesprochen schlecht; sie sind zu kompakt, es fehlt der Sauerstoff, man müsste sie vor dem Verbrennen zerreissen. Eine häufig beobachtete Sargbeigabe sind Plüschtiere, die alten Menschen im Pflegeheim ans Herz gewachsen sind.

Worin besteht die grösste technische Herausforderung?

Das ist eindeutig die Kremierung stark übergewichtiger Leichen. Speziell extremes Übergewicht ist nicht nur zu Lebzeiten eines Menschen ein Problem, sondern auch nach seinem Tod. Das beginnt schon beim Einsargen und beim Transport ausserordentlich schwerer Leichen und betrifft auch die Kremation. Laut Bundesamt für Gesundheit ist über eine halbe Million Menschen in der Schweiz stark übergewichtig, Tendenz leicht steigend. Adipöse Körper haben einen hohen Fettanteil, die Verbrennung entwickelt teilweise eine extreme Hitze. Das ist vor allem für die Filter ein Problem, wenn die Rauchgase nicht genügend abgekühlt werden können. Um ihre Anlagen zu schonen, nehmen viele Schweizer Krematorien sehr schwere Leichen gar nicht an. Vielerorts gilt eine Limite von 150 Kilogramm.

Die Armbanduhr verschwindet auch bei über 100 Grad nicht ganz. Die Bilder von Tina Ruisinger sind in der Ausstellung «Asche – und was vom Ende bleibt» im Friedhof Sihlfeld in Zürich zu sehen.
Die Armbanduhr verschwindet auch bei über 100 Grad nicht ganz. Die Bilder von Tina Ruisinger sind in der Ausstellung «Asche – und was vom Ende bleibt» im Friedhof Sihlfeld in Zürich zu sehen.

Immer wieder hört man Geschichten, dass sich Leichen im Feuer aufbäumen würden. Was hat es damit auf sich?

Zurück bleibt die Kalksubstanz der Knochen, die Knochenasche. Das sind in der Regel 1,5 bis 2 Kilogramm mit einem Volumen von 2 bis 3 Litern. Die Menge ist abhängig von der Struktur und Beschaffenheit der Knochen und der Körpergrösse. Von ganz kleinen Kinderleichnamen bleibt fast nichts übrig.

Was passiert mit Metallteilen in der Kremationsasche?

Herzschrittmacher, Stents, Gefässprothesen, künstliche Gelenke und Medizinalstahl aller Art, Drähte und Klammern von chirurgischen Eingriffen sowie Sargnägel bleiben nach der Kremation zurück und werden mithilfe von Sieben und Magneten von den Mitarbeitenden manuell aus der Asche entfernt. Der Medizinalstahl wird über spezialisierte Recycling-Firmen fachgerecht wiederverwertet, unter anderem für Schiffsschrauben.

Was kostet eine Kremation?

Eine Kremation wird in der Stadt Zürich mit 588 Franken verbucht. Dieser Preis beinhaltet die Aufbahrung von bis zu sieben Tagen, die Kremation und das Abfüllen der Asche in eine einfache Urne aus Holz oder Ton. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich ist dieser Dienst kostenlos. Auch eine einfache Tonoder Holzurne wird unentgeltlich abgegeben.

Wo ausser im Friedhof darf die Asche von Verstorbenen beigesetzt werden?

In der Schweiz gilt die Kremation als vollständige, rechtsgültig abgeschlossene Bestattung. Das heisst, die Asche darf hier ohne behördliche Bewilligung von den Angehörigen zu Hause aufbewahrt, im eigenen Garten beigesetzt oder in der Natur ausgestreut werden. Zu beachten sind aber unterschiedliche kantonale Vorschriften betreffend Ausbringung in der Natur.

Ein Aufbahrungsraum im Krematorium Sihlfeld. In den Aufbahrungsräumen nehmen Hinterbliebene von ihren verstorbenen Angehörigen Abschied.
Ein Aufbahrungsraum im Krematorium Sihlfeld. In den Aufbahrungsräumen nehmen Hinterbliebene von ihren verstorbenen Angehörigen Abschied.
Bild: Keystone

Darf die Asche in einen See, Fluss oder Bach gestreut werden?

Die Bestattungsverordnung des Kantons Zürich bestimmt, dass das Verstreuen der Asche pietätvoll zu erfolgen hat und niemanden stören darf. Laut Gewässerschutzgesetz dürfen grundsätzlich keine Fremdstoffe ins Wasser gelangen. Im Kanton Zürich darf aber – im Gegensatz zu anderen Kantonen – Knochenkalk in ein Gewässer gestreut werden, aber nur ohne die Urne.

Wie wirkt sich die Kremation auf die Friedhöfe aus?

Noch Anfang der 1980er-Jahre kämpfte man auf den Zürcher Friedhöfen mit Platzproblemen. Heute stellt sich die Frage nach dem Umgang mit der freien Fläche. Der Gräberbestand hat sich seither praktisch halbiert. Der Friedhof Sihlfeld zum Beispiel hat eine Fläche von 288'000 Quadratmetern, davon wird nur noch etwa ein Drittel für Gräber genutzt. Er ist nicht nur der grösste Friedhof, sondern auch die grösste zusammenhängende Grünfläche in der Stadt Zürich. Diese rückläufige Beanspruchung des Bodens für Bestattungen geht zu einem grossen Teil auf die Gemeinschaftsgräber zurück, die pro Beisetzung sehr wenig Boden benötigen. Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab machen inzwischen knapp 40 Prozent aus. Da vielerorts in der Schweiz der Boden knapp ist, steigt die Attraktivität der Friedhöfe, die sich heute als grosszügige, gepflegte Parkanlagen präsentieren. Der Platz, den die Toten freigeben, eröffnet den Lebenden mehr Möglichkeiten. Grosse Friedhöfe werden von der breiten Öffentlichkeit als auch historisch interessante Oasen der Ruhe im lauten städtischen Treiben geschätzt und sind ein vielfältiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

«Asche – und was vom Ende bleibt»: Eine Fotoausstellung im Friedhof Sihlfeld in Zürich. Mehr Infos unter diesem Link.

Das Text zum Thema «Kremation» erschien zuerst im Magazin der Sterbehilfeorganisation Exit.