Entschädigungen Swiss lehnt 61 Prozent der legitimen Anträge auf Entschädigung ab

awp/SDA/uri

13.12.2019

Fluggäste am Flughafen in Zürich informieren sich über verspätete Abflüge. 
Fluggäste am Flughafen in Zürich informieren sich über verspätete Abflüge. 
Symbolbild: Keystone

Nach Flugausfällen oder Verspätungen haben Fluggäste unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Oft laufen die bei Airlines gestellten Anträge aber ins Leere – auch bei der Swiss.

Eine weltweit zu 51 Fluggesellschaften durchgeführte Studie des Fluggastrechte-Portals AirHelp zeigt, dass Anträge auf Entschädigung bei Flugausfällen oder Verspätungen keinen Erfolg haben. Auch die Swiss schneidet in diesem Rating nicht gut ab.

Fällt ein Flug aus oder verspätet sich die Maschine durch das Verschulden der Airline um mindestens drei Stunden, dann hat der Fluggast Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die kann bis zu 600 Euro betragen, wie AirHelp am Freitag schreibt. Die Reisenden können das Geld sogar noch drei Jahre nach dem Flug rückwirkend bei der Airline in Rechnung stellen.

Im Durchschnitt werden laut AirHelp jedoch 58 Prozent der legitim gestellten Zahlungsansprüche abgelehnt. Namhafte Airlines wie die Billigfluggesellschaften Ryanair (98,4 Prozent) und Easyjet (87,3 Prozent) weigern sich meistens, die Passagiere zu entschädigen. Bei Tunisair, der spanischen Vueling oder Bulgaria Air stehen die Chancen, dass auf Anhieb Geld überwiesen wird, bei nahezu Null.

Swiss verbessert sich

Die Swiss habe sich im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert, lehne aber immer noch gut 61 Prozent der legitim gestellten Anträge auf Entschädigung ab, heisst es weiter. Wie die Swiss schneidet auch der Ferienflieger Edelweiss (64 Prozent) im internationalen Vergleich schlecht ab. Besonders gut liegen dagegen American Airlines (27 Prozent) oder Air France (31 Prozent) im Rennen.

«Mit der restriktiven Handhabe wollen die Fluggesellschaften die Fluggäste dazu bringen, ihre Forderungen aufzugeben», glaubt Philippe Strässle, Geschäftsleiter von AirHelp Schweiz, laut Mitteilung. Denn oftmals würden es sich die Konsumenten zweimal überlegen, ob sie das Geld mit Nachdruck einfordern und einen Anwalt einschalten sollen.

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