Posse um neutralen Prüfer Anwälte Trumps verweigern Fragen von Sonderbeauftragtem

dpa

20.9.2022 - 19:22

Ex-US-Präsident Donald Trump bei einer Kundgebung in Wilkes-Barre, Pennsylvania.
Ex-US-Präsident Donald Trump bei einer Kundgebung in Wilkes-Barre, Pennsylvania.
Archivbild: Mary Altaffer/AP/dpa

Das Gezerre um die Auswertung der bei Ex-Präsident Donald Trump beschlagnahmten Dokumente geht weiter. Die Ernennung des Sonderbeauftragten, dessen Fragen die Anwälte des 76-Jährigen zurückweisen, hatten sie selbst gefordert.

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Das Anwaltsteam des früheren US-Präsidenten Donald Trump hat einem neu ernannten unabhängigen Sonderbeauftragten die Beantwortung seiner Fragen zum Status von im August bei Trump sichergestellten Dokumenten verweigert. Das Thema könne Teil der Verteidigungsstrategie sein, sollte Trump in dem Fall angeklagt werden, erklärten sie.

Der Sonderbeauftragte soll die etwa 11’000 Dokumente – darunter 100 die als vertraulich oder geheim klassifiziert waren – prüfen, die bei der Durchsuchung von Trumps Anwesen in Florida am 8. August sichergestellt worden waren. Seine Fragen galten dem Freigabestatus der sichergestellten Dokumente.

Trump will die Dokumente selbst freigegeben haben

Trump besteht – bislang ohne Beweise – darauf, alle Dokumente seien freigegeben worden. Seine Anwälte haben sich dies bislang nicht zu eigen gemacht, haben jedoch erklärt, der Präsident habe die absolute Autorität, Informationen freizugeben. Die Anwälte des 76-Jährigen und des Justizministeriums sollten am (heutigen) Dienstag in einem Bundesgericht in Brooklyn vor dem erfahrenen Richter erscheinen, der in der vergangenen Woche zum Sonderbeauftragten in dem Fall ernannt worden war. Vor dem Termin hatte der Sonderbeauftragte Raymond Dearie beide Seiten um Informationen gebeten und einen Entwurf für sein Vorgehen in den nächsten zwei Monaten vorgestellt.

Trumps Anwälte winden sich gegen eigene Forderungen

In einem Schreiben vom Montagabend signalisierten Trumps Anwälte ihren Widerspruch gegen mehrere Aspekte dieses Plans, einschliesslich der Bitte von Dearie, ihm und dem Justizministerium Informationen über den Geheimhaltungsstatus der beschlagnahmten Dokumente offenzulegen. Die widerspenstige Haltung der Trump-Seite war beachtenswert, weil sie selbst und nicht das Ministerium, die Ernennung eines Sonderbeauftragten in dem Fall gefordert hatte.

Am Dienstag forderten die Anwälte des Ex-Präsidenten zudem vor einem Berufungsgericht des Bundes, eine Anordnung in Kraft zu lassen, die dem Justizministerium vorübergehend die Prüfung der bei Trump beschlagnahmten Dokumente verbietet. US-Bezirksrichterin Aileen Cannon, die auch Dearie ernannt hatte, hatte dies für die Dauer der Arbeit des Sonderbeauftragten verfügt.