Verunfallter muss Lehre abbrechen Autolenker verletzt Töfffahrer lebensgefährlich – und will Freispruch

tbz

8.10.2024

Der verletzte Motorradfahrer wurde in lebensbedrohlichem Zustand mit einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen.
Der verletzte Motorradfahrer wurde in lebensbedrohlichem Zustand mit einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen.
Bild: Kantonspolizei Aargau

Bei einem schweren Unfall im Aargau wurde vor drei Jahren ein junger Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt. Nun ist das Urteil gegen den Autofahrer für dessen riskantes Manöver vom Obergericht bestätigt worden.

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  • Im Jahr 2021 übersah ein Autofahrer beim Abbiegen einen Motorradfahrer und verursachte einen schweren Unfall.
  • Der junge Mann auf dem Motorrad wurde lebensgefährlich verletzt und musste seine Lehre abbrechen.
  • Vor dem Aargauer Obergericht scheiterte der Autofahrer mit einer Berufung und wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der Unfall ereignete sich vor drei Jahren am Montag, 12. Juli 2021, auf der Steinbruchstrasse in Rüfenach im Kanton Aargau. An einer Kreuzung wollte ein Autofahrer mit seinem Wagen links abbiegen. Dabei fuhr er über die Sicherheitslinie auf die Gegenfahrbahn, ohne ausreichend auf den Verkehr zu achten.

Der entgegenkommende Motorradfahrer, ein 19-jähriger Lehrling, war für den Autofahrer nicht oder nur schlecht sichtbar. Es kam zum Zusammenstoss, bei dem der Motorradfahrer frontal von der rechten Wagenseite erfasst und weggeschleudert wurde. Dabei geriet er unter ein nachfolgendes Auto, das ebenfalls abbog, und wurde von diesem teilweise überrollt.

Der junge Mann erlitt bei dem Unfall lebensgefährliche Verletzungen. Neben Prellungen der Lunge und Luftansammlungen im Brustkorb zog er sich auch mehrere schwere Knochenbrüche am Rumpf, am linken Arm und am rechten Bein und Fuss zu. Ein Rettungshelikopter flog ihn in lebensbedrohlichem Zustand ins Spital, wie die Aargauer Kantonspolizei mitteilte. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen konnte der Verunfallte seine Lehre als Autolackierer nicht weiterführen – das berichtet die «Aargauer Zeitung».

Berufung abgelehnt, Autofahrer zu Geldstrafe verurteilt

Im September 2023 wurde der Autofahrer vom Bezirksgericht Brugg wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 12'000 Franken sowie eine Busse von 2400 Franken. Zusätzlich musste er die Verfahrenskosten von über 12'000 Franken tragen.

Der Verurteilte legte Berufung ein und beantragte einen Freispruch. Die Verteidigung zweifelte das Gutachten an, das die Geschwindigkeit des Motorrads zum Unfallzeitpunkt berechnet hatte, laut dem der Motorradfahrer mit rund 94 km/h unterwegs gewesen war. Der Autofahrer forderte ein Zweitgutachten.

Das Obergericht in Aarau bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts Brugg.
Das Obergericht in Aarau bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts Brugg.
Keystone

Das Obergericht wies die Berufung ab. Selbst bei einer geringeren Geschwindigkeit des Motorradfahrers wäre der Unfall aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kaum vermeidbar gewesen, so das Gericht. Der Autofahrer hätte sein Abbiegemanöver jedoch abbrechen können und dies auch tun müssen, um den Unfall zu verhindern.