Versteigerung 17 Millionen für radioaktives Gas von Konkurs-Firma aus Olten SO

roch, sda

25.8.2023 - 16:59

Das für 20 Millionen US-Dollar versteigerte radioaktive Gas wird bisher auf dem Gelände des Atomkraftwerks Tricastin an der Rhone bei Avignon gelagert. (Archivbild)
Das für 20 Millionen US-Dollar versteigerte radioaktive Gas wird bisher auf dem Gelände des Atomkraftwerks Tricastin an der Rhone bei Avignon gelagert. (Archivbild)
Keystone

Bei der Versteigerung von 20 Tonnen radioaktivem Gas aus der Konkursmasse einer Oltner Firma erhält der einzige Bieter den Zuschlag. In der bis am Freitag, 25. August laufenden Frist ist kein weiteres Gebot eingegangen, wie das Solothurner Konkursamt mitteilte.

Keystone-SDA, roch, sda

Damit kommt nun der vom Konkursamt nicht genannte, einzige Bieter für rund 17 Millionen Franken zum Zug. Angeboten wurden 20,8 Tonnen angereichertes Uranhexfluorid, das in 14 Zylindern auf dem Areal der französischen Nuklearanlage in Tricastin bei Avignon gelagert ist.

Laut Ausschreibung im «Solothurner Amtsblatt» und im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» vom 25. Juli hätten sich weitere Interessenten das Angebot sichern können, wenn sie die 19,3 Millionen US-Dollar (rund 17 Millionen Franken) des ersten und einzigen Bieters um mindestens 250'000 Dollar übertroffen hätten. Dazu kam es nicht, wie das Konkursamt des Kantons Solothurn am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

Hochgiftig, radioaktiv und korrosiv

Uranhexafluorid ist eine leicht flüchtige, hochgiftige, radioaktive und korrosive Verbindung von Uran und Fluor, die bei der Uran-Anreicherung verwendet wird. Das Material gehört zur Konkursmasse der Handelsfirma Nuexco Exchange AG, die ihren Sitz in Olten hatte. Die Firma wurde bereits im Jahr 1996 aufgelöst.

Gründer und treibende Kraft war der US-amerikanische Uranhändler Oren Lee Benton, der selbst in Konkurs ging. Er handelte mit verschiedenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (GUS-Staaten) Uran für Atomkraftwerke im Westen.

Für den Kauf von Uranhexafluorid ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Energie (BFE) erforderlich. Das Material darf aufgrund von EU-Sanktionen unter anderem weder direkt noch indirekt nach Russland transportiert werden. Zudem unterliegt der Handel den Sicherungsbestimmungen der Europäischen Atomgemeinschaft.