Coronavirus – Schweiz 60 Prozent sagen Ja zum Covid-19-Gesetz

lt, sda

13.6.2021 - 18:18

Die finanziellen Unterstützungsmassnahmen für besonders betroffene Firmen können bis Ende Jahr weitergeführt werden. (Archivbild)
Die finanziellen Unterstützungsmassnahmen für besonders betroffene Firmen können bis Ende Jahr weitergeführt werden. (Archivbild)
Keystone

Rückendeckung für die Corona-Politik des Bundes: Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das Covid-19-Gesetz am Sonntag mit rund 60 Prozent angenommen. Am deutlichsten war die Zustimmung in der lateinischen Schweiz.

Keystone-SDA, lt, sda

Schweizweit sagten 60,2 Prozent oder rund 1'936'300 Abstimmende Ja zum Covid-19-Gesetz, gegenüber 39,8 Prozent oder 1'279'800 Personen, die ein Nein in die Urne legten. 18 Kantone nahmen die Vorlage an, nur Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz, Glarus, Thurgau und die beiden Appenzell lehnten sie ab.

Während der Entscheid in Thurgau mit 50,1 Prozent Nein denkbar knapp ausfiel, hatten die Gegner in Appenzell Innerrhoden mit 60,8 Prozent oder in Schwyz mit 59,1 Prozent klar die Nase vorn. Ebenfalls Nein sagten viele ländliche Gegenden in der Deutschschweiz wie zum Beispiel das Berner Oberland, das Emmental BE, das Toggenburg SG oder das Entlebuch LU.

Dagegen stimmte die Westschweiz geschlossen für das Gesetz. Die höchste Zustimmung gab es in der Waadt mit 70,2 Prozent, in Genf mit 69,3 Prozent und im Tessin mit 69,2 Prozent.

Bis Ende Jahr befristet

Mit der Annahme des Covid-19-Gesetzes können die Entschädigungen an die Leidtragenden der Corona-Krise – etwa Unternehmen, Selbstständige, Künstler und Sportler – bis Ende Jahr weitergeführt werden.

Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf diese Hilfe angewiesen. Es geht dabei um Massnahmen wie Erwerbsausfall- und Kurzarbeitsentschädigungen sowie Härtefallhilfen und À-fonds-perdu-Beiträge in zweistelliger Milliardenhöhe.

Notrecht ins Gesetz überführt

Um die Folgen der Corona-Krise zu mildern, hatte die Landesregierung ab März 2020 eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Massnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen.

Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz.

Dieses wurde vom Parlament am 25. September im dringlichen Verfahren verabschiedet und sofort in Kraft gesetzt. Seither wurde die Vorlage zwei Mal an die aktuellen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zurzeit wird über eine dritte Revision diskutiert.

Auch wenn die Details des Gesetzes teils heftig diskutiert wurden, war der grundsätzliche Rechtsrahmen für Corona-Massnahmen im Parlament weitgehend unumstritten. Eine grosse Mehrheit war der Meinung, dass eine aussergewöhnliche Situation aussergewöhnliche Massnahmen rechtfertige. Daneben erhielt die Vorlage auch von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften Unterstützung.

«Zu viel Macht»

Nicht einverstanden war damit der Verein «Freunde der Verfassung», der im Januar das Referendum mit 90'000 Unterschriften eingereicht hatte. Er argumentierte, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nicht nachträglich legitimiert werden dürften. Zudem verleihe das Gesetz dem Bundesrat zu viel Macht.

Die Gegner bezeichneten das Gesetz auch sonst als unnötig. Der grösste Teil befasse sich mit Finanzierungsleistungen, die der Bundesrat mit Bundesbeschlüssen regeln könnte.

Dieses Argument liessen die Befürworter jedoch nicht gelten: Wäre das Covid-19-Gesetz abgelehnt worden, wären dessen Bestimmungen laut dem Bundesrat ab Ende September hinfällig geworden. Es wäre zwar möglich gewesen, die Bestimmungen in eines oder mehrere nicht dringliche Gesetze zu überführen.

Aber bis es so weit gewesen wäre, hätte der Bundesrat in dringlichen Situationen gestützt auf das Epidemiengesetz wohl wieder auf Notverordnungen zurückgreifen müssen. Und auch das wollte eine Mehrheit der Bevölkerung gleich wie die meisten Parteien, Verbände und Organisationen verhindern.