Strafverfolgung Aargauer Regierung reagiert auf Kritik an Kantonspolizei

ga, sda

7.5.2021 - 09:03

Die Kantonspolizei Aargau scheine die gesetzlichen Vorgaben "tendenziell manchmal als Hindernisse" zu sehen im Kampf gegen die Kriminalität, heisst es in einer externe Analyse im Auftrag des Regierungsrats. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei Aargau scheine die gesetzlichen Vorgaben "tendenziell manchmal als Hindernisse" zu sehen im Kampf gegen die Kriminalität, heisst es in einer externe Analyse im Auftrag des Regierungsrats. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat will die in einer externen Analyse festgestellten Schwachstellen bei der Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft korrigieren. So muss die Inhaftierung von Verdächtigen genauer dokumentiert werden.

Keystone-SDA, ga, sda

Ein Monitoring soll sicherstellen, dass der Inhaftierungsprozess besonders im Zusammenhang mit Einbruchdiebstählen und dem Kriminaltourismus strikte eingehalten und im ganzen Kanton die gleiche Praxis angewandt wird, wie Justiz- und Polizeidirektor Dieter Egli (SP) am Freitag vor den Medien in Aarau bekanntgab. Die Polizeikräfte seien entsprechend geschult worden.

Eine neue Stelle im Rechtsdienst der Polizei soll die verantwortlichen Chefs unter anderem bei der Sicherstellung der Rechtmässigkeit des polizeilichen Handelns unterstützen.

Die Verfahrensleitung im Strafverfahren liegt gemäss Regierungsrat bei der Staatsanwaltschaft. Sie könne Untersuchungshandlungen an die Kantonspolizei delegieren. Die Aufträge der Staatsanwaltschaft an die Kantonspolizei sollten konkreter formuliert werden.

Die Leitungen der beiden Organisationen müssten zentrale Abläufe gemeinsam definieren und deren Umsetzung in einem Monitoring eng überwachen, hiess es. Der Regierungsrat will sicherstellen, dass wichtige Weisungen und Dienstbefehle gegenseitig einsehbar sind.

Analysen decken Schwachstellen auf

Der Regierungsrat stützte sich auf eine Analyse und auf ein Rechtsgutachten. Autor ist Rechtsprofessor Andreas Donatsch, ehemaliger Strafrechtsprofessor der Universität Zürich.

Er kam zum Schluss, dass insbesondere der «Dienstbefehl 243» der Kantonspolizei, der die Kontrolle von Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz regelt, angepasst und präzisiert werden muss. So kam es vor, dass die Polizei mutmassliche Kriminaltouristen festnahm. Die Staatsanwaltschaft sah später jedoch keinen Anfangstatverdacht für ein Strafverfahren.

Auch sei die Dokumentation der Polizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen bislang mangelhaft gewesen und habe nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen, heisst es im Bericht. Zudem seien mutmassliche Kriminaltouristen mangelhaft über ihre Rechte aufgeklärt worden.

Die Polizei scheine die gesetzlichen Vorgaben «tendenziell manchmal als Hindernisse» auf dem Weg zur Bekämpfung der Einbruchdiebstähle und der Delikten im Allgemeinen zu sehen.