Kommt es zum Polexit? «Ausschliessen kann die EU einen Mitgliedsstaat nicht»

Von Andreas Fischer

8.10.2021

Im Streit mit Brüssel zündet Polen eine neue Eskalationsstufe. Sogar der Austritt aus der EU ist denkbar. Eine Europarechtlerin erklärt, welche Auswirkungen der Konflikt hat und wie er sich auf das Verhältnis der Schweiz zur EU auswirken könnte.

Von Andreas Fischer

Es ist ein Knall, der in Brüssel nicht wirklich überrascht haben dürfte, aber nichtsdestotrotz die EU in eine schwere Krise stürzen könnte. Das polnische Verfassungsgericht urteilte am Donnerstagabend, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Der Entscheid heizt den Konflikt zwischen der EU-Kommission und Warschau um die Reform des polnischen Justizsystems weiter an: Polen stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft infrage. Oder wie es der «Spiegel» schreibt (kostenpflichtiger Artikel): Das Land «legt die Axt an das Fundament der EU». Selbst ein Austritt Polens aus der EU scheint nicht mehr ausgeschlossen.

Der Schock und die Aufregung in Brüssel sind für Christa Tobler «sehr verständlich». Die Professorin für Europarecht an den Universitäten Basel und Leiden erklärt im Interview mit blue News, welche Auswirkungen das polnische Urteil auf die Beziehung Schweiz-EU hat und welches Signal es für die Zukunft der Europäischen Union sendet.

Könnte man den Konflikt zwischen Polen und der EU mit der hypothetischen Situation vergleichen, dass ein Kanton beschliesst, fortan kantonales Recht über Bundesrecht zu stellen?

Das kann man gut so vergleichen, es muss aber gleich dazu gesagt werden, dass die EU kein Staat ist. Richtig ist, dass es sich in beiden Fällen um ein Mehrebenensystem handelt. Sie haben ein obereres System, in der Schweiz ist das der Bund, und ein unteres System, das sind die Kantone.

Bei uns gilt: Bundesrecht bricht kantonales Recht. In der EU bricht das EU-Recht das Recht der Mitgliedsstaaten. Dieser Vorrang war Polen klar, als es der EU beitrat. Es ist nicht so, dass man davon hinterher unangenehm überrascht sein könnte.

Der Beitritt erfolgte 2004. Damals hat Polen keine Konflikte mit der Verfassung gesehen: Woher kommt der Sinneswandel?

Es ist eigentlich nichts Neues. Der polnische Verfassungsgerichtshof hat schon 2005 geurteilt, dass die polnische Verfassung das höchste Recht des Landes sei. Auch das widerspricht EU-Recht. Die Aussage damals war aber eine allgemeine und unabhängig von der Regierung. Bei der gestrigen Entscheidung müssen die politischen Hintergründe mitbeachtet werden.

Sie meinen den Konflikt um die Besetzung der Richterposten?

Korrekt. In Brüssel besteht wohl der Verdacht, dass das Verfassungsgericht in Polen im Auftrag und im Interesse der polnischen Regierung handelt, eben auch weil gewisse Richterinnen und Richter in Polen nicht ordnungsgemäss bestellt sind. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in einem Urteil Anfang Mai festgestellt.



Das ist wichtig, denn damit äussert sich neben dem Europäischen Gerichtshof EuGH eine weitere Instanz kritisch über das Besetzungsverfahren der polnischen Gerichte. In den Medien wird das polnische Verfassungsgericht als Puppet Court bezeichnet, als Marionettengericht. Man sollte sich wirklich überlegen, ob es überhaupt legitim ist: aus rechtlicher Sicht, aber auch aus politischer.

Abgesehen von der Frage, welchen Wert das Urteil überhaupt haben kann: Wurden damit nicht einfach Fakten geschaffen?

Das Urteil hat sicher eine Signalwirkung – noch bevor es in Kraft tritt und auch wenn es nicht von einem rechtmässigen Gericht käme.

Was bedeutet das für die EU? Werden andere Länder dem Beispiel Warschaus folgen und sagen, sie stellen ihr nationales Recht ebenfalls über jenes der EU?

Es ist nicht das erste Urteil in einem EU-Staat in dieser Richtung. Es gab in der Vergangenheit bereits andere Urteile von obersten Gerichtshöfen in Mitgliedsstaaten, die gewisse Elemente des EU-Rechts nicht akzeptieren wollten: etwa in Tschechien 2012, Dänemark 2016 und erst im letzten Jahr auch in Deutschland.



Häufen sich nationale Gerichtsurteile gegen die EU?

In den letzten Jahren schon, das kann man so sagen, auch wenn die Anzahl noch immer klein ist. Bei den drei Beispielen ging es aber immer um sehr spezifische, konkrete und vergleichsweise kleine Streitpunkte. Wenn alles stimmt, was man bisher darüber weiss, dann geht das Urteil von gestern allerdings ziemlich weit.

Auch das Verhältnis der Schweiz zur EU ist zurzeit eher kühl: Wieso hätte die Schweiz am Ende einen – inzwischen gebodigten –  Rahmenvertrag abschliessen sollen, wenn nicht mal die Mitglieder selbst das EU-Recht anerkennen?

Die Schweiz ist in einer völlig anderen Situation: Sie ist kein Mitgliedsland, für sie gilt der Vorrang des EU-Rechts nicht. Für die Schweiz gilt, dass sie Abkommen mit der EU abgeschlossen hat und sich selbstverständlich nach den Regeln des Völkerrechtes daran zu halten hat. Wie allfällige neue Abkommen auszusehen haben, hat mit dieser Diskussion aber wirklich nichts zu tun.



Ist die EU als supranationales Gebilde noch zukunftsfähig?

Natürlich hat die EU eine Zukunft. Sie hat auch mit kritischen Urteilen aus anderen Ländern überlebt. Aber es wird problematisch, wenn zunehmend mehr Mitgliedsländer immer fundamentaler gewisse Grundprinzipien infrage stellen. Dann hat man in Brüssel wie auch in der EU als Ganzes natürlich ein Problem.

Würde der EU in dem Fall eine Verfassung helfen?

Die EU hat bereits eine Verfassung, auch wenn sie nicht so heisst. Sie hat eine Vertragsordnung, welche als Verfassung der Europäischen Union dient. Dazu gehört auch der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts. Jetzt geht es vielmehr darum, inwiefern und inwieweit die Mitgliedsländer dies auch wirklich respektieren.

Wird Polen im schlimmsten Fall aus der EU geworfen? Oder bereitet Warschau selbst den Polexit vor?

Nach allem, was man hört, will Polen gar nicht aus der EU austreten, sondern möchte von den Vorteilen des grossen Marktes und der finanziellen Unterstützung profitieren. Das Land argumentiert einfach, dass es nicht mehr einverstanden ist mit der ideologischen Richtung der Union. Vom Austritt spricht niemand und ausschliessen kann die EU ein Mitgliedsstaat nicht. Das ist rechtlich nicht vorgesehen.

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat Brüssel überhaupt?

Was die EU machen kann, ist, ein Verfahren gegen Polen anzustrengen, ähnlich wie sie es etwa auch mit Deutschland angekündigt hat. Sie kann auch Gelder einbehalten. Das ist wahrscheinlich der effizienteste Weg, um Polen zu zeigen, dass es so nicht geht.

Nicht alle Polinnen und Polen sind mit dem harten Kurs ihrer Regierung einverstanden: Vor dem Verfassungsgericht in Warschau kam es am Tag der Urteilsverkündung zu Protesten. 
Nicht alle Polinnen und Polen sind mit dem harten Kurs ihrer Regierung einverstanden: Vor dem Verfassungsgericht in Warschau kam es am Tag der Urteilsverkündung zu Protesten. 
EPA