Psychotherapie Behörden lehnen Aufsichtsbeschwerde der Psychotherapeuten ab

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17.3.2023 - 16:57

Die Weigerung einiger Krankenkassen, Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu vergüten, ist ein Fall für das Bundesbverwaltungsgericht. (Symbolbild)
Die Weigerung einiger Krankenkassen, Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu vergüten, ist ein Fall für das Bundesbverwaltungsgericht. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände laut einem der drei Berufsverbände abgelehnt. Sie wollten erwirken, dass die bei Santésuisse angeschlossenen Krankenkassen auch Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung vergüten müssen.

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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe die Ablehnung mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren begründet, teilte die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FDP) am Freitag mit.

Hintergrund ist ein Streit zwischen den Psychotherapeuten und dem Krankenkassenverband Santésuisse. Der Verband weigerte sich, Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu bezahlen.

Im Januar hatte der FSP zusammen mit den beiden anderen Psy-Verbänden eine Aufsichtsbeschwerde beim BAG eingereicht. Es solle prüfen, ob die fraglichen Krankenkassen durch diese Weigerung noch ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Santésuisse hat seinerseits Beschwerde gegen provisorische Tarife eingereicht, die von Kantonen erlassen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht wird darüber befinden.