Bundesasylzentren Bericht stellt keine systematische Gewalt in Bundesasylzentren fest

jeko, sda

18.10.2021 - 10:00

Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, nimmt zu den Vorwürfen in den Bundesasylzentren Stellung. (Archivbild)
Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, nimmt zu den Vorwürfen in den Bundesasylzentren Stellung. (Archivbild)
Keystone

Laut einem unabhängigen Bericht werden die Rechte von Asylsuchenden in Bundesasylzentren nicht systematisch verletzt. Allerdings hätten Mitarbeitende der privaten Sicherheitsfirmen mehreren Fällen unverhältnismässigen Zwang angewendet.

Keystone-SDA, jeko, sda

Die Grund- und Menschenrechte in Bundesasylzentren würden grundsätzlich eingehalten, teilte das Staatssekretariat für Migration SEM am Montag mit. Zu diesem Schluss komme der Bericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der im Auftrag des SEM untersuchte, ob Mitarbeitende der Sicherheitsdienste in den Bundesasylzentren unverhältnismässig Zwang ausübten. Der Bericht wurde den Medien allerdings nicht zugestellt.

Vorwurf der Folter «falsch»

Im Mai hatte Amnesty International schwere Vorwürfe gegen die vom Bund beauftragten Sicherheitsfirmen und anderen Fachpersonen in Bundesasylzentren erhoben. Informationen deuteten auf schweren Missbrauch hin, der «in einzelnen Fällen den Tatbestand der Folter oder anderer Misshandlungen nach internationalem Recht» erfülle, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.

In dem Bericht komme Oberholzer nun zum Schluss, dass es «keine Hinweise auf eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden oder eine generelle Voreingenommenheit der Sicherheitsdienste gibt», teilte das SEM mit. Der Vorwurf der Folter sei «unberechtigt und falsch». Konkret untersuchte Oberholzer sieben Vorfälle in Bundesasylzentren.

In drei von sieben Fällen «unverhältnismässige Gewalt»

In dem Bericht werde jedoch festgehalten, dass in drei von sieben Fällen Mitarbeitende der Sicherheitsfirmen «unverhältnismässig und allenfalls auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert» hätten. Da jedoch in sechs der sieben untersuchten Fälle eine Strafuntersuchung gegen die involvierten Mitarbeitenden eingereicht worden sei, sei «Gewähr für eine unvoreingenommene Untersuchung durch die Justizbehörden gegeben».

In drei weiteren Fällen seien die Zwangsmassnahmen gerechtfertigt gewesen, weil die betroffenen Asylsuchenden in hohem Masse unter Alkohol und dem Einfluss anderer Drogen gestanden hätten. In einem Fall bestehe hingegen «Zweifel, ob die Reaktion auf eine Konfliktsituation adäquat war.»

Verbesserungen bei der Ausbildung

In dem Bericht werden laut SEM auch Empfehlungen formuliert. So soll etwa die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Sicherheitsfirmen überprüft und verbessert werden. Diese Massnahme verlangt auch die nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Zu prüfen sei auch, ob die Schlüsselpositionen in den Bundesasylzentren mit Mitarbeitenden des SEM besetzt werden sollen. Die Sicherheitsdienste würden in diesem Fall eine unterstützende Funktion einnehmen.

Einsatz von «Besinnungsräumen» wird überprüft

Ausserdem empfiehlt der Bericht laut Mitteilung des SEM, dass präziser geregelt wird, wie disziplinarische Massnahmen wie etwa Unterbringungen in einem Besinnungsraum, der oft ein Container ist, angewendet werden. Weiter sollen die Abläufe bei der Protokollierung von Zwangsmassnahmen verbessert werden.

Das SEM werde die Empfehlungen aus dem Bericht prüfen und nach Möglichkeiten umsetzten, hiess es weiter. Als «Sofortmassnahme» soll der Einsatz von Besinnungsräumen in die Verordnung über den Betrieb von Asylzentren aufgenommen werden. Zudem werde das SEM «die Ausgestaltung der Disziplinarmassnahmen und den Einsatz von Besinnungsräumen «generell überprüfen», und klären, ob es eine Gesetzesgrundlage benötigt.

Seit Inkrafttreten des neuen beschleunigten Asylverfahrens im Jahr 2019 werden Asylsuchende dezentral in 16 Bundesasylzentren untergebracht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) vergab das Mandat für die Sicherheitsdienstleistungen an Securitas und Protectas.