Coronavirus – SchweizBooster-Impfung im Herbst nur für gewisse Personengruppen empfohlen
gg, sda
9.9.2022 - 10:00
Der Bund empfiehlt eine zweite Covid-Booster-Impfung nur über 65-Jährigen, Vorerkrankten und Schwangeren explizit. Wer mit Risikopersonen in Kontakt tritt, soll sich einen Booster überlegen. Für den Rest der Bevölkerung sei der Nutzen eines Pikses überschaubar.
Keystone-SDA, gg, sda
09.09.2022, 10:00
SDA
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) haben am Freitag ihre neue Impfempfehlung für den Herbst 2022 bekanntgegeben. Hauptziel der zweiten Auffrischimpfung ist es demnach, besonders gefährdete Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, vor schweren Covid-19-Erkrankungen und deren Komplikationen zu schützen.
Schwer immundefizienten Personen und über Achtzigjährigen wurde die zweite Auffrischimpfung bereits im Frühjahr respektive Sommer 2022 empfohlen. Liegt diese zweite Auffrischimpfung mehr als vier Monate zurück, so ist für diese Personen eine erneute Auffrischimpfung im Herbst/Winter 2022 empfohlen, wie im Dokument der Bundesbehörden nachzulesen ist.
Ende August liess das Heilmittelinstitut Swissmedic für die Auffrischimpfung gegen Covid-19 einen neuen Impfstoff des Herstellers Moderna zu. Er enthält Boten-Ribonukleinsäure sowohl gegen das Spikeprotein der Wuhan- als auch gegen jenes der Omikron-Varianten des Coronavirus.
Geringerer Impfeffekt als früher
Zusammenfassend zeigen die aktuellen Daten, dass eine weitere Auffrischimpfung im Herbst 2022 bei besonders gefährdeten Personen den Schutz vor schweren Verläufen für rund drei Monate wieder anhebt und deshalb zeitlich gezielt bei hoher Viruszirkulation verabreicht werden sollte. Ekif und BAG erachten den 10. Oktober 2022 als sinnvollen Zeitpunkt für den Start der neuen Impfkampagne, wie sie schreiben.
«Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, verglichen mit Beginn der Pandemie, ein sehr geringes Risiko für schwere Erkrankung», heisst es im Dokument weiter. Deshalb verzichte der Bund im Unterschied zu den Jahren 2020 und 2021 auf eine generelle Impfempfehlung. Der mögliche Effekt der Impfung auf die Krankheitslast in der Bevölkerung sei viel geringer als in den Vorjahren. Zudem schütze die Impfung nur wenig vor milden Infektionen sowie vor der Übertragung des Virus auf andere Personen.
Trotzdem dürfen sich auch diese Personen impfen lassen, wenn sie ihr Risiko für eine Infektion aus privaten und/oder beruflichen Gründen dadurch etwas vermindern möchten. Gemäss neuer Impfempfehlung sollen diese Personen «nach individueller Abwägung» entscheiden. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne chronische Erkrankungen wird im Herbst 2022 keine Auffrischimpfung empfohlen. Für kleinere Kinder ist noch kein Impfstoff zugelassen.
In der Schweiz hat die von der Omikron-Variante BA.5 verursachte Infektionswelle im Sommer 2022 bis zu ihrem Höhepunkt zu einer deutlich niedrigeren Auslastung der Intensivpflegestationen durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten geführt als frühere Wellen.
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