Bundesrat Kein fehlender Handlungsspielraum bei Kampfjet-Wahl

bo, sda

28.12.2022 - 18:05

Ein Kampfflugzeug des Typ F-35A startet auf dem Flugplatz Emmen. 
Ein Kampfflugzeug des Typ F-35A startet auf dem Flugplatz Emmen. 
Archivbild: Keystone

Aussenpolitische Aspekte bei der Kampfjet-Beschaffung können laut Bundesrat nur bei gleichwertigen Angeboten eine Rolle spielen. Er weist in seiner Antwort an die Aufsichtsbehörde deren diesbezügliche Einwände zurück.

bo, sda

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte im September insbesondere kritisiert, dass das Verteidigungsdepartement VBS und der Bundesrat die Rahmenbedingungen zu Beginn des Verfahrens bei der Evaluation des neuen Kampfjets ohne vertiefte Prüfung so definierten, dass die Landesregierung am Ende keinen Handlungsspielraum hatte, um bei ihrem Entscheid auch aussenpolitische Aspekte einzubeziehen.

Gemäss Medienberichten hatte insbesondere Frankreich weitreichende politische Gegengeschäfte zugesichert im Fall eines Kaufs des französischen Kampfjets Rafale. So soll Präsident Emmanuel Macrons Regierung der Schweiz weitgehende Unterstützung bei den Verhandlungen mit der EU versprochen haben. Zudem soll sich Frankreich bereit erklärt haben, einen höheren Teil der Steuereinnahmen durch Grenzgänger an die Schweiz zu überweisen.

Grosser Abstand zu anderen Angeboten

Im Juni 2021 hatte Verteidigungsministerin Viola Amherd bekanntgegeben, dass der US-Hersteller Lockheed Martin das beste Preis-Leistungs-Angebot unterbreitet habe. Der Entscheid führte zu zahlreichen Diskussionen auf politischer Ebene und in den Medien. Für den Auftrag beworben hatten sich auch Airbus mit dem Eurofighter, Boeing mit dem F/A-18 Super Hornet und die französische Firma Dassault mit dem Rafale.

In seiner im Bundesblatt vom Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt der Bundesrat dazu, er habe seinen Handlungsspielraum ausgelotet und klar festgelegt. Ein rein politischer Entscheid würde jedoch Sinn und Zweck des Evaluationsverfahrens in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.

Die rechtlichen Grundlagen liessen politischen Handlungsspielraum in Rüstungsbeschaffungen zu, und diesen werde der Bundesrat auch in Zukunft nutzen. Der Bundesrat habe in der Botschaft zum Planungsbeschluss insbesondere festgehalten, dass bei gleichwertigen Angeboten aussenpolitische Aspekte eine Rolle spielen können.

Unklare Kriterien ausschliessen

Überlegungen zum Einbezug aussenpolitischer Aspekte könnten vor allem dann eine Rolle spielen und von der Entscheidbehörde in die Gesamtbewertung einbezogen werden, wenn mehrere Anbieter die sachlich-technischen Kriterien erfüllen und die Ergebnisse der Evaluation nicht zu weit auseinander liegen.

Würden hingegen die Ergebnisse aus der Evaluation deutlich voneinander abweichen, verringere sich der Handlungsspielraum für die Entscheidbehörde, so der Bundesrat.

Mit dem gewählten Vorgehen habe die Landesregierung sichergestellt, dass sich die Anbieter in der Zusammenarbeit mit der Schweiz auf klare Spielregeln verlassen konnten und nicht befürchten mussten, dass ein Entscheid für oder gegen einen Anbieter auf der Basis von unklaren Kriterien oder nicht nachvollziehbaren Gründen gefällt würde.

Laut GPK-N war das «Hauptproblem des Beschaffungsverfahrens», dass der Bundesrat bei der Wahl des neuen Kampfjets übergeordnete politische und wirtschaftliche Überlegungen selber ausgeklammert hat.

Rechtmässig, aber nicht zweckmässig

Obwohl alle evaluierten Kampfjets die technischen Anforderungen erfüllten, seien «bedeutsame Gegengeschäfte» nicht einbezogen worden. So könne letztlich nicht beurteilt werden, welches das beste Angebot im Gesamtinteresse der Schweiz gewesen wäre.

Insgesamt sei das Evaluationsverfahren zwar rechtmässig, aber nicht zweckmässig gewesen, so der Schluss der Aufsichtsbehörde in ihrem im September veröffentlichten Bericht.