Coronavirus – Schweiz Bundesrat verkürzt Quarantäne – 2G-Regeln bis Ende März geplant

gg, sda

12.1.2022 - 13:45

Angesichts vieler Personalausfälle verkürzt der Bundesrat während der Omikron-Welle die Quarantäne- und Isolationsdauer von zehn auf fünf Tage. (Symbolbild)
Angesichts vieler Personalausfälle verkürzt der Bundesrat während der Omikron-Welle die Quarantäne- und Isolationsdauer von zehn auf fünf Tage. (Symbolbild)
Keystone

Personen ohne Symptome können sich ab Donnerstag bereits nach fünf Tagen von einer Corona-Isolation oder -Quarantäne befreien. Damit will der Bundesrat den reibungslosen Betrieb der Wirtschaft sicherstellen. Daneben setzt die Regierung auf die bekannten Instrumente.

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Nach fast vierwöchiger Winterpause traf sich der Bundesrat am Mittwoch zur ersten ordentlichen Sitzung des neuen Jahres. Wie erwartet verkürzte er die Quarantäne- und Isolationsdauer von zehn auf fünf Tage.

Zudem beschränkte er die Quarantäne auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Keine Sorgen wegen Landesversorgung

Die nun beschlossene Lockerung der Quarantäne- respektive Isolationsregeln hatten in den vergangenen Wochen verschiedene Behördenvertreter gefordert. Unter anderem Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Schritt sei angesichts vieler Personalausfälle in der Wirtschaft sinnvoll.

Am Dienstag äusserte sich auch die wissenschaftliche Taskforce des Bundes positiv gegenüber einer Verkürzung. Demnach sind die Risiken des Schrittes überschaubar. Bei der Omikron-Variante hat sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt.

Trotz kürzerer Quarantäne- und Isolationsdauer rechnet der Bundesrat in den kommenden Wochen vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) seien die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen jedoch gut darauf vorbereitet. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, können die Kantone zudem Ausnahmen von der Isolation und Quarantäne gewähren.

Geltendes Regime weiterführen

Weil die Omikron-Welle bis Ende Januar nicht überstanden sein wird, schickt der Bundesrat zudem die Verlängerung der geltenden Corona-Massnahmen in die Konsultation. Die 2G-(plus-)Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht sind aktuell bis am 24. Januar befristet.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen die Massnahmen bis zum 31. März verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar. Entscheiden dürfte die Regierung an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung am 26. Januar.

Sollte sich die Lage in den Spitälern vorher stark verschlechtern, kann der Bundesrat nach eigenen Angaben «unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen». Infrage kämen dann etwa die Schliessung von Restaurants oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Umfrage zu weiteren Massnahmen

Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten – etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts an den Universitäten, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur kompletten Aufhebung der Quarantäneregeln. Diskutiert wird darüber hinaus die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Wahrscheinlich ist, dass der Bundesrat Ende Monat die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduziert. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar in Kraft gesetzt werden.