Tabakprodukte Bundesrat will E-Zigaretten künftig besteuern

gg, sda

17.12.2021 - 11:57

E-Zigaretten sind gerade bei Jungen besonders beliebt. Der Bundesrat will diese Produkte neu besteuern. (Themenbild)
E-Zigaretten sind gerade bei Jungen besonders beliebt. Der Bundesrat will diese Produkte neu besteuern. (Themenbild)
Keystone

Die Flüssigkeiten in E-Zigaretten sollen künftig besteuert werden. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Teilrevision des Tabaksteuergesetzes bis am 31. März 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament.

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Gemäss überwiesener Motion soll die Steuer dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und deshalb tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Im Vergleich zu den herkömmlichen Zigaretten wird die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent tiefer liegen, schrieb der Bundesrat.

Besteuert werden sollen nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten, auch Liquids genannt. Bei E-Zigaretten mit nachfüllbaren Behältern wird gemäss Vernehmlassungsvorlage das in den Flüssigkeiten enthaltene Nikotin der Tabaksteuer unterstellt. Die Höhe der Tabaksteuer wird somit direkt von der verbrauchten Nikotinmenge abhängen.

Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch oder mit nicht nachfüllbaren Kartuschen oder Kapseln soll die Steuer nach der Flüssigkeitsmenge bemessen werden, unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält. «Die vorgeschlagene Art der Besteuerung lässt sich trotz der grossen Produktevielfalt relativ einfach umsetzen», hiess es in der Mitteilung der Landesregierung.

Überschätztes Ausstiegsmittel

Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 15,5 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.

Mit der Besteuerung sollen aufhörwillige Raucherinnen und Raucher laut der Regierung nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Die höheren Produktpreise würden insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

E-Zigaretten sind heute aufgrund eines Parlamentsbeschlusses von der Besteuerung ausgenommen. Begründet wurde dies damit, dass es sich um eine Ausstiegshilfe aus der Tabaksucht handelt. Der Bundesrat hatte damals die Tauglichkeit von E-Zigaretten für diesen Zweck angezweifelt und sich gegen eine Ausnahme von der Steuerpflicht ausgesprochen.

Druck von Gesundheitsorganisationen

Dass elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte besser reguliert werden sollen, fordern Gesundheitsorganisationen schon lange. Sie sind der Ansicht, dass die Anzahl Rauchender sinkt, je höher Tabaksteuer und Zigarettenpreise sind.

Eine kürzlich veröffentlichte Länderstudie im Auftrag der Lungenliga Schweiz kam zum Schluss, dass die Schweiz im europäischen Ländervergleich die tiefste Gesamtsteuerbelastung für Zigaretten aufweist.

Abstimmung im Februar

Am 13. Februar 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» ab. Diese will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen.

Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern.