Renten Bundesrat will Witwen und Witwer gleichstellen

bd, sda

28.6.2023 - 15:37

Für beide Geschlechter sollen Witwenrenten nur noch bis zum 25. Altersjahr des Kindes ausbezahlt werden.
Für beide Geschlechter sollen Witwenrenten nur noch bis zum 25. Altersjahr des Kindes ausbezahlt werden.
Patrick Pleul/dpa

Am Mittwoch präsentiert der Bundesrat seine Pläne für die Reform der AHV-Hinterlassenenrenten. So sollen bis zu 810 Millionen Franken in der AHV einsgespart werden. 

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  • Witwenrenten sollen an Eltern unabhängig des Zivilstands maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
  • Damit reagiert der Bundesrat auf Kritik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
  • Mit der Massnahme spart allein der Bund rund 160 Millionen Franken ein.

Der Bundesrat hat seine Pläne zur Reform der AHV-Hinterlassenenrenten konkretisiert. So sollen etwa Witwe und Witwer gleichgestellt werden. Ebenso soll die Rente für Frauen nicht mehr lebenslang gelten. Im Herbst kommt die Vorlage dazu in die Vernehmlassung.

Witwen- und Witwerrenten sollen an Eltern unabhängig vom Zivilstand maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Somit erhalten auch unverheiratete Väter und Mütter eine solche Rente. Damit reagiert der Bundesrat auf eine Kritik des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der 2022 in einem Urteil eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterlassenenrenten feststellte.

810 Millionen Franken in der AHV einsparen

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen laut Bundesrat die Rechtsgleichheit zwischen Witwern und Witwen herstellen, das System an die heutigen sozialen Realitäten anpassen und Entlastungen bringen. Mit dem neuen System sollen rund 810 Millionen Franken in der AHV und rund 160 Millionen Franken für den Bund gespart werden.