Verschärfung auf 2G Baden-Württemberg schaltet auf die Alarmstufe

SDA/uri

16.11.2021 - 16:33

An der Eingangstür eines Restaurants im Stuttgarter Westen hängt ein Schild mit der Aufschrift «Zutritt nur für geimpfte oder genesene Gäste». In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch die sogenannte Alarmstufe in Kraft, wonach landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt.
An der Eingangstür eines Restaurants im Stuttgarter Westen hängt ein Schild mit der Aufschrift «Zutritt nur für geimpfte oder genesene Gäste». In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch die sogenannte Alarmstufe in Kraft, wonach landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt.
Bild: Keystone

Grenzgänger aus der Schweiz müssen sich auf deutliche Verschärfungen der Corona-Massnahmen in Baden-Württemberg einstellen: Ab morgen gilt hier in den meisten Bereichen die 2G-Regel. 

Keystone-SDA, SDA/uri

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg wird am (morgigen) Mittwoch auf die Corona-Alarmstufe umschalten. Das hat auch für die Grenzgebiete zur Schweiz eine deutliche Ausweitung und Verschärfung der Zertifikatspflicht auf 2G zur Folge.

Die Alarmstufe tritt dann ein, wenn die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen des Bundeslandes an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 übersteigt. Das sei am Montag und Dienstag der Fall gewesen, berichteten verschiedene deutsche Medien am Dienstag.

Konkret hat dies eine Verschärfung der Zertifikatspflicht zur Folge: Für kulturelle Einrichtungen, Freizeitbetriebe, die Verpflegungsareale auf Weihnachtsmärkten sowie Innenräume von Gastronomiebetrieben und Clubs gilt 2G. Das heisst, dass Ungeimpfte oder nicht Genesene dort keinen Zutritt mehr haben. Für den Besuch von Aussenbereichen ist für Ungeimpfte ein negatives PCR-Testresultat Bedingung.

Bei der Alarmstufe kommt es auch zur Verschärfung der Regeln im Einzelhandel. Dort gilt mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf (Lebensmittelläden, Apotheken etc.) dann neu die 3G-Regel.

Verschärft werden die Schutzbestimmungen auch im Privatbereich: Haushalte dürfen nur noch einen einzigen Gast zum Besuch empfangen.