Neues Gesetz in KraftDas musst du über die Corona-Regeln in Deutschland wissen
Von Anne Funk
25.11.2021
Deutschland verschärft seine Corona-Massnahmen: Während landesweit die 3G-Regel für Bus, Bahnen und Arbeitsplatz gilt, sind in Teilen des Landes sogar schärfere Regeln ausgesprochen worden.
Von Anne Funk
25.11.2021, 14:54
Von Anne Funk
Seit Mittwoch gilt in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz. Schärfere Massnahmen sollen im ganzen Land dafür sorgen, dass der massive Anstieg der Corona-Infektionen gestoppt wird. Was nun gilt und ob du nun noch zum Einkaufen über die Grenze darfst – ein Überblick.
Das gilt nun bundesweit
In der gesamten Bundesrepublik gilt die 3G-Regel in Bussen, Bahnen und am Arbeitsplatz. Es muss also ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein aktueller negativer Test vorgelegt werden. Beschäftigte sind angehalten, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten. In Spitälern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurde die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher ausgeweitet.
Gibt es lokale Ausnahmen?
Ja, es gibt in einigen Bundesländern aufgrund sehr hoher Inzidenzen strengere Regeln. Davon betroffen sind vor allem auch Baden-Württemberg und Bayern.
So wurden in Bayern Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ausgesprochen. Restaurants müssen bereits um 22 Uhr schliessen, Clubs und Diskotheken dürfen gar nicht mehr öffnen.
Für körpernahe Dienstleistungen, Hochschulen, Musik- und Fahrschulen und Restaurants gilt die 2G-Regelung. Für Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen muss zusätzlich zu 2G noch ein negativer Test vorgelegt werden.
In sogenannten Hotspots, also wenn die 7-Tage-Inzidenz über 1000 steigt, müssen Restaurants und Beherbergungen geschlossen bleiben, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen sind nicht weiter erlaubt. Wo eine Maskenpflicht herrscht, ist in Bayern eine FFP2-Maske obligatorisch.
Strenge Regeln für Ungeimpfte gelten auch in Baden-Württemberg. Nur Geimpfte und Genesene haben noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Das Gleiche gilt für Restaurants.
Da die Zahlen auch in Baden-Württemberg sehr hoch sind, gilt inzwischen auch für geimpfte und genesene Personen eine zusätzliche Testpflicht. Ausserdem müssen Ungeimpfte sich an Kontaktbeschränkungen halten: Sie dürfen sich allein oder als Haushalt lediglich mit einer weiteren Person treffen.
Was muss ich beachten, wenn ich nun nach Deutschland zum Einkaufen fahren möchte?
Die Einreise für Schweizerinnen und Schweizer nach Deutschland ist noch immer kein Problem. Grundsätzlich gilt für das Überqueren der Grenze die 3G-Pflicht. Wer weniger als 24 Stunden im Land bleibt, ist zwar von dieser Regel ausgenommen, allerdings wird man als ungeimpfte Person ohne Test im Nachbarland nicht viel unternehmen können.
Wer mit dem Zug anreist, muss ebenfalls einen 3G-Nachweis erbringen. Ausserdem gilt in Bayern auch in der Bahn die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, in anderen Bundesländern ist auch eine medizinische Maske ausreichend.
Gibt es noch Weihnachtsmärkte, die ich besuchen kann?
Teilweise. In Bayern wurden sämtliche Weihnachtsmärkte abgesagt. In Baden-Württemberg dagegen nicht, es gelten aber strenge Regeln für den Besuch. Grundsätzlich dürfen nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, Weihnachtsmärkte besuchen.
Werden keine Speisen oder Getränke konsumiert, gilt auch im Freien die Maskenpflicht, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausserdem dürfen nur 50 Prozent der üblichen Besucher auf die Weihnachtsmärkte gelassen werden.