StrafanzeigeDatenlöschung im Erpressungsversuch Berset völlig legitim
om, sda
22.11.2020 - 14:01
Nach dem Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset liess die Bundesanwaltschaft Daten auf Rechnern der Täterschaft löschen. Das ist keine Vorzugsbehandlung für den Magistraten, sondern völlig legitim und der Normalfall.
Wie bei einem Gewaltdelikt die Tatwaffe oder in Drogenfällen die Betäubungsmittel beschlagnahmt werden, wurden bei dem Erpressungsversuch die Daten gelöscht. Wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) als Vollzugsbehörde der Bundesanwaltschaft (BA) am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte, erfolgte die Datenlöschung gemäss diesem Prinzip.
Gemäss Strafprozessordnung könne die BA die Beschlagnahmung, die Einziehung oder die Vernichtung – in diesem Fall die Löschung – von Gegenständen anordnen, die zur Ausübung einer Straftat verwendet wurden. Das Fedpol hielt weiter fest, die Daten seien mit der Löschung auf den Datenträgern der Täterschaft nicht getilgt. Sofern sie für das Verfahren relevant seien, verblieben sie in den Ermittlungsakten.
Die BA wies auf Anfrage darauf hin, dass gemäss dem im Strafgesetzbuch festgehaltenen Subsidiaritätsprinzip nicht die Datenträger eingezogen werden müssen. Vielmehr werden in solchen Fällen die Daten auf den fraglichen Rechnern gelöscht. «Dieses Vorgehen entspricht der üblichen Praxis», heisst es weiter.
Gesundheitsminister Berset wurde im Dezember 2019 Opfer eines Erpressungsversuchs durch eine Frau. Berset erstattete Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA). Das führte zu einer Verhaftung und einem Strafverfahren. Das Verfahren endete im September 2020 mit einem rechtskräftigen Strafbefehl. Diesen machte die Zeitschrift «Weltwoche» am Samstag publik. Er liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
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