BerlinDeutsches Gericht: Keine sofortige Corona-Impfung für Krebskranke
SDA
1.2.2021 - 15:49
Zwei Krebskranke in Deutschlands Hauptstadt Berlin sind mit ihren Eilanträgen auf eine vorgezogene Impfung gegen das Coronavirus vor Gericht gescheitert. Sie hätten keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit.
Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Kranken, die wegen Lungen- beziehungsweise Knochenkrebs nicht stationär behandelt werden, sehen sich laut Mitteilung als besonders gefährdet an. Beide wollten die Senatsverwaltung für Gesundheit verpflichten, dass sie sofort geimpft werden.
Ein solcher Anspruch könne nicht aus der Impfverordnung abgeleitet werden, so das Gericht. Die Kranken zählten nicht zu den Menschen mit höchster Impfpriorität. Auch eine Einzelfallentscheidung könne nicht beansprucht werden. Dies sei in der Verordnung nicht vorgesehen.
Die Antragsteller hatten zudem moniert, die Impfverordnung sei verfassungswidrig, weil das Parlament die Reihenfolge der Impfungen hätte selbst regeln müssen. Dies hätte nicht der Exekutive überlassen werden dürfen. Es verstosse gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, bei der Impf-Reihenfolge vor allem auf das Alter abzustellen und Erkrankungen nicht hinreichend zu berücksichtigen.
Das Gericht entschied hingegen, aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könne kein sofortiger Impfanspruch abgeleitet werden. Der Exekutive habe bei ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit einen weiten Gestaltungsspielraum. Dieser ermögliche, besonders gefährdete Gruppen zuerst zu impfen. Dazu gehörten vor allem Menschen über 80 Jahre oder in Pflegeeinrichtungen.
Zur Frage, ob das Parlament die Impf-Reihenfolge hätte selbst regeln müssen, hiess es: Selbst wenn dem so wäre, könne angesichts der knappen Impfdosen kein sofortiger Impf-Anspruch abgeleitet werden.
«Im Moment läuft die medizinische Behandlung der zahlreich Verletzten»
STORY: Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der A 9 bei Leipzig sind nach Angaben der Polizei mindestens fünf Menschen ums Leben gekommen. Zudem gebe es zahlreiche Verletzte, hiess es. Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Grossaufgebot vor Ort. Die Autobahn wurde am Mittwoch in beide Richtungen gesperrt. Autofahrer wurden gebeten, eine Rettungsgasse freizuhalten. Olaf Hoppe, Polizei Leipzig: «Wir als Polizei sind hier in jedem Fall mit 70, 80 Personen im Einsatz. Wir haben Unterstützung von der Bundespolizei, um die weiträumig abzusperren. Man kann glaube ich nachvollziehen, im Moment läuft hier die medizinische Behandlung von den zahlreichen Verletzten. Und Rettungskräfte sind hier vom Landkreis Nordsachsen im Einsatz. Auch zahlreich, wie – so nennt man das – es bei einem Massenanfall von Verletzten üblich ist.» Der Reisebus von Flixbus war zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz von der Fahrbahn abgekommen und auf die Seite gestürzt. Die Ursache ist bisher unbekannt – genauso wie die Frage, ob weitere Fahrzeuge beteiligt waren. Nach Angaben von Flix war der Bus auf dem Weg von Berlin nach Zürich. An Bord seien 53 Fahrgäste und 2 Fahrer gewesen.
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Nach Polizeiangaben wurden ausserdem mehrere Verletzte gemeldet
Der Reisebus war am Morgen zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz verunglückt
URSACHE NOCH UNKLAR
Das Fahrzeug war aus noch unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und auf die Seite gestürzt
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