Politik Erste Fälle von Vogelgrippe in diesem Winter in der Schweiz

bo, sda

17.11.2022 - 15:30

Ein Graureiher in freier Wildbahn. Bei einem solchen Exemplar bei einem Hobbyhalter im Kanton Zürich ist das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. (Themenbild)
Ein Graureiher in freier Wildbahn. Bei einem solchen Exemplar bei einem Hobbyhalter im Kanton Zürich ist das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. (Themenbild)
Keystone

Ein Graureiher und ein Pfau im Kanton Zürich sind vom Vogelgrippe-Virus H5N1 befallen. Es handelt sich um die ersten Fälle von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter.

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Die beiden infizierten Vögel gehören einem Hobbytierhalter in der Gemeinde Seuzach ZH, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte. Zusammen mit den Veterinärbehörden des Kantons Zürich bereite man nun Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der Umgebung vor. Zudem sei die Sanierung der betroffenen Tierhaltung im Gang.

Der Nachweis der Vogelgrippe in der Schweiz sei angesichts der Verbreitung in weiten Teilen Europas keine Überraschung, schreibt das BLV. Mit dem Eintreffen der Wasservögel an den Schweizer Gewässern zur Überwinterung steige das Risiko, dass sie die Seuche einschleppen und verbreiten. Rund eine halbe Million Wasservögel verbringen jedes Jahr den Winter in der Schweiz.

Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.

Verhaltensregeln beherzigen

Deshalb sind laut BLV ein paar Verhaltensregeln im Kontakt mit Wildvögeln und Hausgeflügel zu beherzigen. Wer Stallungen betritt, sollte zuvor Schuhe und Überkleider wechseln sowie die Hände desinfizieren. Futter- und Wasserstellen sollten vor Wildvögeln geschützt werden.

Allenfalls muss der Auslauf für Tiere überdacht oder müssen Tiere in den Stall eingeschlossen werden. Wer Kadaver von Wildvögeln findet, sollte sie vorsichtshalber nicht berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut melden.

Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist in der Schweiz seit 2010 obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Im Winter 2021/2022 mussten in Europa laut Angaben des BLV in über 2400 Betrieben fast 50 Millionen angesteckte Hausgeflügel getötet werden. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.

In der Schweiz trat die Vogelgrippe im letzten Winter nur bei einzelnen Vögeln auf: in einem Zürcher Hobby-Geflügelbetrieb in Hüntwangen ZH, bei einem verstorbenen Graureiher und einem Pelikan im Tierpark Bern und bei einer toten Möwe bei Schaffhausen.