AbtreibungEuroparat prangert Rückschritte bei Recht auf Abtreibung an
SDA
5.12.2017 - 01:11
Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, hat Rückschritte beim Recht der Frauen auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch angeprangert. Mehrere Mitgliedsländer hätten Gesetze erlassen, die den Zugang zu legalen Abtreibungen erschwerten.
Neue Vorschriften und administrative Hürden führten in diesen Ländern zu übermässig langen Wartezeiten - was de facto das Recht auf eine legale Abtreibung aushöhle, kritisierte Muiznieks in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht.
Dies gelte etwa für Russland, die Slowakische Republik, Georgien und Mazedonien. In einigen Staaten - etwa in Polen und Spanien - seien Gesetzentwürfe, die auf ein fast vollständiges Abtreibungsverbot abzielten, erst nach massiven Protesten der Öffentlichkeit zurückgezogen worden.
Vor allem in stark katholisch geprägten Ländern könnten sich zudem Ärzte unter Berufung auf ihr Gewissen weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, bemängelte der Europaratsbeauftragte. In Polen hätten Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch für ein 14 Jahre altes Mädchen abgelehnt, das nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sei.
Zugang zur "Pille danach" erschwert
Zudem sei in Polen der Zugang zur "Pille danach" erschwert worden, stellte Muiznieks fest. Diese könne nun nicht mehr rezeptfrei in Apotheken gekauft werden. Frauen, die eine Schwangerschaft befürchteten, müssten einen Arzt finden, der ihnen das Medikament verschreibt.
Mängel beanstandet der Menschenrechtsbeauftragte auch beim Zugang zur Empfängnisverhütung. In einigen Europaratsländern wie Österreich und der Tschechischen Republik erstatteten die Krankenkassen die Kosten für Empfängnisverhütung gar nicht, in anderen sei die Kostenübernahme sehr eingeschränkt. In Deutschland zahlten die Krankenkassen die Anti-Baby-Pille nur für Mädchen und junge Frauen bis 20 Jahre.
Muiznieks forderte die 47 Europaratsländer auf, das Recht der Frauen auf sexuelle Freiheit zu gewährleisten. Dazu gehöre das Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch. In Ländern, wo Ärzte aus Gewissensgründen einen Eingriff verweigern dürfen, müsse es für ungewollt schwangere Mädchen und Frauen Alternativen geben. Die Länder müssten für eine angemessene Sexualaufklärung in der Schule sorgen.
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