GesetzeIm Asylwesen treten am heutigen 1. Juni mehrere Neuerungen in Kraft
hanke, sda
1.6.2024 - 05:30
Ein Asylsuchender im Ankunfts- und Registrierungszentrum im Bahnhof in Chiasso TI. (Archivbild)
Keystone
Am heutigen Samstag treten in der Schweiz mehrere Änderungen im Asylbereich in Kraft. Diese zielen auf eine Verbesserung der Situation betreffend der Erwerbstätigkeit und der Wohnsituation von Geflüchteten.
1.6.2024 - 05:30
SDA
Die Änderungen betreffen aber auch die Ausbildung von Sans-Papiers und die Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund. So können vorläufig Aufgenommene ihren Wohnsitz ab dem 1. Juni einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Die Änderung wird mittels einer Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) umgesetzt.
Bei den Umzugswilligen muss laut der Landesregierung präzisiert werden, dass ein Verbleib im Wohnsitzkanton unzumutbar ist. Das ist laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) dann der Fall, wenn der Arbeitsweg mehr als 90 Minuten lang ist, der Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schwer erreichbar ist oder wenn kurzfristige Arbeitseinsätze geleistet werden müssen.
Zudem treten zwei Verordnungsanpassungen in Kraft: Zum einen wird die Bewilligungspflicht für eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit bei Personen mit einer Härtefallbewilligung per 1. Juni aufgehoben. Zum andern wird bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen die Meldepflicht für eine Erwerbstätigkeit aufgehoben.
Einschränkung bei Ausreisen
Letzteres aber nur, wenn es der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung dient und der Bruttomonatslohn der entsprechenden Person maximal 600 Franken beträgt. Personen, die ein Programm zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung besuchen, werden laut dem Bund vom 1. Juni an generell von der Meldepflicht ausgenommen.
Die von den eidgenössischen Räten beschlossene Revision des AIG umfasst laut Angaben der Regierung derweil auch Einschränkungen von Auslandreisen für vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Personen mit Schutzstatus S. Diese werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Dies wegen der erstmaligen Aktivierung des Schutzstatus S und der gleichzeitig beschlossenen Reisefreiheit für Geflüchtete aus der Ukraine durch den Bundesrat im März 2022.
Weniger Schule und mehr Chancen auf Ausbildung
Abgewiesene Asylsuchende und jugendliche Sans-Papiers können per 1. Juni durch eine weitere Verordnungsänderung zudem einfacher eine Berufsausbildung absolvieren: Künftig müssen Betroffene statt wie bisher während fünf Jahren nur noch während zweier Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch im Hinblick auf eine Berufsausbildung einreichen zu können. Ausserdem wird die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs von einem auf zwei Jahre verlängert.
Menschen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz sowie abgewiesene Asylsuchende können zwar seit 2013 Ausbildungen absolvieren. Das Parlament befand aber, dass die Zugangskriterien zu streng seien.
Hundert Franken Tagespauschale
Weiter kann sich der Bund ab dem 1. Juni auch für einen befristeten Zeitraum an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung von Personen in einem kantonalen Ausreisezentrum beteiligen. Dies, wenn in einem Schweizer Grenzraum eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten sowie von Personenkontrollen zu verzeichnen ist. Die Tagespauschale pro untergebrachte Person beträgt dabei maximal 100 Franken.
Die entsprechende Änderung des AIG hatte das Parlament im Dezember 2022 beschlossen. Die für die Umsetzung notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen verabschiedete der Bundesrat Anfang Mai 2024.
Washington, 25.07.2024:
Eigentlich ist bei den Demokraten ein Parteitag zur Kür des Präsidentschaftskandidaten im August angesetzt. Doch die Partei will ein Votum schon früher – und das per virtuellem Weg.
Sollte mit Kamala Harris nur eine Person zur Wahl stehen, könne eine elektronische Abstimmung frühestens am 1. August starten. Sollte es mehrere Anwärter geben, beginne die Abstimmung ein paar Tage später.
Mögliche Anwärter haben noch bis Ende Juli Zeit, eine Präsidentschaftsbewerbung einzureichen und unter anderem die Unterstützung von 300 Delegierten vorzuweisen.
Schätzungen von US-Medien zufolge hat Harris derzeit die Unterstützung von genügend Delegierten der Demokraten, um als Kandidatin ihrer Partei nominiert zu werden.
26.07.2024
Umfragen: Harris knapper Vorsprung bringt frischen Wind in Wahlkampf
Washington, 24.07.2024:
Aus dem Nichts direkt in die Favoritenrolle? Noch vor wenigen Tagen sprach fast niemand über die Vizepräsidentin der USA Kamala Harris. Nach Joe Bidens Rückzug gerät sie nicht nur an die Spitzenposition der Domokraten, sondern vielleicht sogar an die des Präsidentschaftsrennen.
Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos und der Nachrichtenagentur Reuters sieht Harris nämlich auf nationaler Ebene bei 44 Prozent – und damit zwei Prozentpunkte vor Trump.
Der Unterschied ist allerdings so knapp, dass er innerhalb der Fehlertoleranz liegt und ist daher nur begrenzt aussagefähig. Und wegen des besonderen Wahlsystems in den USA sind nationale Befragungen ohnehin nur ein Stimmungsbarometer.
Ob Harris Trump schlagen kann, ist offen. Fakt ist aber, dass sie eine neue Welle der Euphorie ausgelöst hat und das Präsidentschaftsrennen jetzt so richtig spannend werden könnte.
25.07.2024
Panik bei Badegästen // Fähre löst Flutwelle aus – Frau bricht sich zwei Rippen
Plötzlich bricht eine grosse Welle auf einem Strand bei Mykonos ein. Die Ursache ist eine Fähre, die zu schnell und zu nahe der Küste vorbeifährt. Im Video siehst du, wie die Flutwelle Panik bei den Badegäste auslöst.