Frauenrechte Indisches Gericht hebt Tempelverbot für Frauen mit Regelblutung auf

AP

28.9.2018

Das hinduistische Heiligtum in Sabarimala liegt abgelegen in den Bergen der Westghats. Trotzdem zieht der Tempel jährlich Millionen Pilger an. 
Das hinduistische Heiligtum in Sabarimala liegt abgelegen in den Bergen der Westghats. Trotzdem zieht der Tempel jährlich Millionen Pilger an. 
Bild: Keystone/Archiv

Der Tempel von Sabarimala gilt als eines der grössten Wallfahrtsziele Indiens. Nun entschied das Oberste Gericht des Landes, dass auch Frauen im gebärfähigen Alter Zugang zum hinduistischen Heiligtum bekommen müssen.

Der Ausschluss von Frauen und Mädchen zwischen zehn und 50 Jahren aus dem historischen Sabarimala-Tempel im Staat Kerala sei keine unverzichtbare religiöse Praxis, entschied das Gericht am Freitag mit vier zu eins Stimmen. Die von der Verfassung garantierte Gleichheit unabhängig von Alter und Geschlecht sei wichtiger.

Der Tempel hatte argumentiert, die Keuschheit des Hindugottes Ayyappa sei von der Verfassung geschützt. Deswegen dürfe er Mädchen und Frauen in einem bestimmten Alter den Zutritt verweigern. Einige religiöse Autoritäten sind der Auffassung, Frauen, die Regelblutungen haben, seien unrein.

Der Oberste Richter Dipak Misra sagte dagegen, Gleichheit gelte auch in der religiösen Hingabe. «Religion kann nicht der Vorwand sein, Frauen das Recht zum Gebet zu verweigern», sagte er. «Frauen als Kinder eines unbedeutenden Gottes zu behandeln, ist ein geflissentliches Hinwegsehen über die Verfassungsmoral.»

Tempelanwalt Rahul Eswaran sagte, das Gericht solle seine Entscheidung überdenken, schliesslich dürften ältere Frauen und jüngere Mädchen ohne Einschränkung in den Sabarimala-Tempel. Die Frauenrechtlerin Chhavi Methi begrüsste das Urteil, bezweifelte aber, dass sich der Tempel wirklich daran halten wird.

Der Sabarimala-Tempel wird jedes Jahr von etwa 50 Millionen Gläubigen besucht.

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