Italien Italien verschärft Corona-Regeln – 3G-Regel im Nahverkehr

SDA

6.12.2021 - 03:00

Eine Krankenschwester verabreicht einen Corona-Impfstoff in einem Impfzentrum des italienischen Roten Kreuzes. (Archivbild) Foto: Gregorio Borgia/AP/dpa
Eine Krankenschwester verabreicht einen Corona-Impfstoff in einem Impfzentrum des italienischen Roten Kreuzes. (Archivbild) Foto: Gregorio Borgia/AP/dpa
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In Italien müssen sich die Menschen ab dem heutigen Montag auf strengere Corona-Richtlinien einstellen. Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte Ende November die Einführung von 2G-Regeln für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen.

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Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genese zum Beispiel innen in Restaurants essen gehen, ins Kino, in Diskotheken feiern und zu Fussballspielen ins Stadion gehen. Die Regeln sollen zunächst bis zum 15. Januar gelten.

Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung der 3G-Regel auf den öffentlichen Nahverkehr und Hotels. Bislang mussten Reisende zum Beispiel im Fernbahnverkehr nachweislich gegen Covid-19 geimpft, von der Krankheit genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Ab Montag ist dieser Nachweis – in Italien wird er «Green Pass» (Grüner Pass) genannt – auch für U-Bahnen, Busse und Züge im Nahverkehr vorgeschrieben.

Das Zertifikat ist ein digitaler oder ausdruckbarer QR-Code, der per Smartphone-App gescannt und so kontrolliert werden kann. In Italien funktioniert auch der deutsche Code. Wer in den Skiurlaub nach Italien fährt, braucht zwar keinen Grünen Pass, um die Piste runterzufahren, jedoch gilt in geschlossenen Liften und Gondeln die 3G-Regel und in den Hütten 2G.

Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da sie noch nicht geimpft werden könnten. Das soll nach den Plänen der Regierung ab dem 16. Dezember möglich sein. Die italienische Arzneimittelbehörde hatte bereits den Corona-Impfstoff von Pfizer/Biontech in reduzierter Menge für Kinder zwischen fünf und elf Jahren freigegeben. Ab dem 15. Dezember tritt zudem die Ausweitung der Impfpflicht für das Schulpersonal sowie Polizisten und Soldaten in Kraft. Im Gesundheitsbereich galt das bereits seit April.