PolitikIUCN-Gruppe kritisiert Bundesrat wegen Wolfsabschüssen scharf
sda
25.11.2023 - 00:55
Die Canid Specialist Group der Weltnaturschutzunion IUCN hat den Bundesrat scharf für den geplanten Abschuss ganzer Wolfsrudel kritisiert. Das Vorgehen sei unwissenschaftlich und missachte den Volkswillen und die Berner Konvention, schrieb die Gruppe in einem Brief.
Keystone-SDA, sda
25.11.2023, 00:55
SDA
Ziel müsse eine wissenschaftsbasiert Regelung der Wolfspopulation sein, heisst es im Brief an den Bundesrat, der auf vergangenen Dienstag datiert ist. Dies bedeutete gesunde Tiere in stabilen Rudeln, die beständige Reviere bewohnten. Das Töten von Wölfen führe aber zum Auseinanderbrechen von Rudeln und mehr Konflikten. Dass Wölfe durch Abschüsse zudem eine grössere Scheu entwickelten, sei nicht bewiesen und irreführend.
Die Reduzierung auf 12 Wolfsrudel sei weit unter dem Minimum für eine gesunde Population von rund 20 Rudeln, so die Expertengruppe. Die Tiere würden sich nicht fortlaufend vermehren, sondern sich selbst regulieren. Die Schweiz müsse sich mehr Zeit geben, den Umgang mit Wölfen wieder zu lernen.
Die Schweiz stehe auch in der Verantwortung als Teil des Territoriums der alpinen Wolfspopulation, die sich über die Landesgrenze hinaus erstrecke. Die Regulierung müsse in Absprache mit den Nachbarländern und in Anbetracht der gesamten Wolfspopulation im alpinen Raum geschehen.
Wichtige Funktion im Ökosystem
Als grösstes Raubtier an der Spitze der Nahrungskette erfüllten Wölfe eine wichtige und fehlende Funktion in der Schweizer Natur, schrieb die Expertengruppe. Ihre Regulierung des Wildbestands führe zu einem gesünderen und widerstandsfähigeren Ökosystem, etwa indem sie Rotwild rissen und dadurch den Wildverbiss im Wald eindämmten.
Mit der Lockerung des Wolfsschutzes in der Schweiz können Wölfe neu geschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Dies betrifft nicht nur einzelne Tiere, sondern ganze Rudel. Der Bundesrat hatte die Anpassung der Jagdverordnung Anfang November gutgeheissen. Das revidierte Bundesgesetzes tritt am 1. Dezember in Kraft. Wolfsabschüsse sind bis zum 31. Januar erlaubt.
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