Todesstrafe Juristischer Streit um Hinrichtung auf US-Bundesebene geht weiter

dpa/tpfi

13.7.2020

Wegen der Coronavirus-Krise ist eine Hinrichtung in den USA zwischenzeitlich ausgesetzt worden. (Symbolbild)
Wegen der Coronavirus-Krise ist eine Hinrichtung in den USA zwischenzeitlich ausgesetzt worden. (Symbolbild)
Bild: Keystone/AP/Sue Ogrocki

Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Sonntag die Hinrichtung des verurteilten Mörders Daniel Lewis Lee erlaubt. Um die erste Hinrichtung in den USA seit 17 Jahren streiten die Gerichte.

Um die erste Hinrichtung in den USA auf Bundesebene seit 17 Jahren ist ein juristischer Streit entbrannt. Am Montag war zunächst unklar, ob die für den Nachmittag (Ortszeit) geplante Exekution des verurteilten Mörders Daniel Lewis Lee vollzogen werden konnte. Ein Bundesberufungsgericht hatte am Sonntag einen kurz zuvor von einem anderen Gericht verhängten Stopp der Hinrichtung gekippt. Doch dann ordnete eine Richterin in Washington am Montag einen weiteren Aufschub an - wogegen das Justizministerium umgehend Berufung einlegte.

Unter anderem wollten die Hinterbliebenen von Lees Opfern eine Hinrichtung an diesem Montag verhindern. Lee war der Zeitung «USA Today» zufolge wegen des Mordes an einem Ehepaar und der achtjährigen Tochter der Frau bei einem Raubüberfall 1996 zum Tode verurteilt worden. Die Angehörigen der Opfer wollen bei seiner Exekution in einem Gefängnis in Terre Haute im US-Staat Indiana anwesend sein. Eine Teilnahme stelle derzeit wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus aber ein übermäßiges Gesundheitsrisiko dar, hatten sie argumentiert.

Noch am Freitag erreichten sie damit bei einem Bezirksgericht einen Aufschub. Ein Berufungsgericht entschied «USA Today» zufolge jedoch am Sonntag, dass das Argument der Familie «jeglicher diskutabler Rechtsgrundlage» entbehre. Dem Bericht zufolge wollten die Angehörigen vor dem Obersten US-Gericht, dem Supreme Court, um Aufschub der Hinrichtung bitten.

In den vergangenen Monaten hatte es in US-Gefängnissen besonders viele Erkrankungen mit Covid-19 gegeben. Während viele Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hat es auf Bundesebene seit 2003, also etwa 17 Jahren, keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt. Fälle, in denen Straftäter von Bundesgerichten zum Tode verurteilt wurden, liegen in der Hand der Bundesregierung. Justizminister William Barr drang zuletzt drauf, die Hinrichtungen zu vollstrecken. Zuletzt hatte das Oberste Gericht den Weg für die Wiederaufnahme nach einem Streit um die Exekutionsmethode geebnet.

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