USA Kein weiteres Verfahren gegen Trumps Ex-Wahlkampfmanager

dpa/twei

18.12.2019

Donald Trumps ehemaliger Wahlkampfmanager Paul Manafort muss keine weiteren Ermittlungen befürchten (Archivbild).
Donald Trumps ehemaliger Wahlkampfmanager Paul Manafort muss keine weiteren Ermittlungen befürchten (Archivbild).
BIld: Keystone

Paul Manafort kann aufatmen: Weitere Ermittlungen wegen Betrugs wird es gegen den ehemaligen Wahlkampfmanager von Donald Trump nicht geben.

Ein US-Richter hat eine weitere Anklage wegen Betrugs gegen den früheren Wahlkampfmanager von US-Präsident Donald Trump, Paul Manafort, nicht zugelassen. Zur Begründung hiess es am Mittwoch in New York, Manafort könne strafrechtlich nicht ein zweites Mal wegen derselben Sache verurteilt werden.

Gerichte in der Hauptstadt Washington und dem Bundesstaat Virginia hatten Manafort im März zu Haftstrafen von insgesamt siebeneinhalb Jahren verurteilt. Manafort war unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Bankbetrugs schuldig gesprochen worden.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft von Manhattan hatte Manafort beschuldigt, an einem jahrelangen Betrug mit Hypotheken beteiligt gewesen zu sein. Manaforts Verteidiger argumentierten, dass die Anklage abgewiesen werden müsse, da sie einige der Anschuldigungen beinhalte wie Verfahren auf Bundesebene, wegen der Manafort hinter Gittern gelandet war. «Diese Anklage hätte niemals erhoben werden dürfen», erklärte Manaforts Anwalt Todd Blanche am Mittwoch und begrüsste die Entscheidung.

Verwicklung in Ukraine-Affäre

Manafort hat jahrzehntelang als Lobbyist und Politikberater gearbeitet und sich dabei einen zweifelhaften Ruf erarbeitet. Zu seinen Klienten zählten Diktatoren und Regime in Afrika, Asien und Südamerika. Mehrere Jahre lang machte er Lobbyarbeit für den damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch.

Trump holte Manafort im März 2016 in sein Wahlkampfteam und machte ihn im Juni zum Leiter. Schon im August musste er allerdings wieder gehen. Hintergrund waren seine finanziellen Verstrickungen in der Ukraine.

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