Deutschland Keine Corona-Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Deutschland

SDA

22.9.2021 - 15:43

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, hat gemeinsam mit seinen Kollegen aus den Ländern beschlossen, dass es für Ungeimpfte keine Corona-Entschädigungen bei Verdienstausfällen gibt. Foto: Michael Kappeler/dpa
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, hat gemeinsam mit seinen Kollegen aus den Ländern beschlossen, dass es für Ungeimpfte keine Corona-Entschädigungen bei Verdienstausfällen gibt. Foto: Michael Kappeler/dpa
Keystone

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen in Deutschland die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.

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Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.

Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine deutschlandweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben in Deutschland Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.