Schlupfloch im SystemFrau lässt sich 12 Mal vom selben Mann scheiden, um zu kassieren
zis
10.4.2024
Ein Dutzend Mal hat sich eine Österreicherin vom immer selben Mann scheiden lassen. Jedes Mal kassierte sie eine Witwenrente. Nun musste sie vor Gericht.
zis
10.04.2024, 10:56
10.04.2024, 12:14
Sven Ziegler
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine Frau in Österreich liess sich zwölf Mal scheiden, um damit Wittwenrente zu kassieren.
Nach der zwölften Scheidung erfolgten keine Zahlungen mehr, daraufhin reichte die Frau Klage ein.
Ein ungewöhnlicher Fall von Scheidungswahn sorgt derzeit in Österreich für Aufsehen. Gleich zwölf Mal liess sich eine Frau aus der Steiermark vom selben Mann scheiden – um ein rechtliches Schlupfloch auszunutzen.
Ihr erster Ehemann verstarb laut einem Bericht der «Krone» im Jahr 1982. Daraufhin erhält sie eine Witwenrente. Im Oktober 1982 heiratet die Frau einen neuen Mann, sechs Jahre später folgt die Scheidung.
Von da an folgte ein regelrechter Heirats- und Scheidungsmarathon – immer und immer wieder heiratete die Österreicherin denselben Mann und liess sich dann wieder von ihm scheiden. Insgesamt zwölf Mal heirateten die beiden bis im Mai 2022, ebenso oft liessen sie sich scheiden, ohne sich jemals räumlich zu trennen.
Zwölfte Scheidung unwirksam
Denn die Frau nutzte mit dem Scheidungsmarathon ein rechtliches Schlupfloch aus. Nach jedem Ehe-Aus steht ihr wieder die Witwenrente ihres verstorbenen Mannes zu, zudem erhält sie nach jeder Scheidung eine Zahlung in Höhe des zweieinhalbfachen Jahresbezugs.
Nach der zwölften Scheidung hatte die zuständige Pensionskasse genug und verweigerte die Zahlung. Die Frau reichte daraufhin Klage ein und blitzte vor Gericht ab. Das Scheidungsrecht sei missbräuchlich benutzt worden, urteilte das Gericht gemäss der «Krone».
Die Frau hatte vor Gericht behauptet, die Ehe mit ihrem Mann sei unwiderruflich zerrüttet. Dem sei aber nicht so, urteilte das Gericht. «Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Klägerin und ihr zweiter Gatte dies im Zuge der zwölften Scheidung tatsachenwidrig behaupteten und damit die einvernehmliche Scheidung erwirkt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.»
Deshalb sei auch die zwölfte Scheidung unwirksam, das Ehepaar gelte nach wie vor als verheiratet. Zumindest nach aktuellem Stand.