StempelabgabenLinkes Komitee will Abschaffung der Stempelsteuer verhindern
gg, sda
22.12.2021 - 15:50
Ein überparteiliches Komitee bestehend aus SP, Grünen, EVP und Gewerkschaften kämpft gegen die Abschaffung der Stempelsteuer. Mit dem «Bschiss» würden einmal mehr vor allem die Vermögendsten profitieren, argumentieren die Referendumsführenden.
Keystone-SDA, gg, sda
22.12.2021, 15:50
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Das Komitee «Nein zur Abschaffung der Stempelsteuer» hat am Mittwoch seine Argumente vorgestellt. Am 13. Februar entscheidet die Stimmbevölkerung über die Abschaffung der Emissionsabgabe, auch Stempelsteuer genannt. In der Sommersession hatte das Parlament das Geschäft verabschiedet.
Die Gegner der Vorlage sprechen von einem Stempelsteuer-"Bschiss» und warnen davor, dass bei einem Ja zur Vorlage die Umverteilung von Arbeit zu Kapital in den kommenden Jahren im gleichen Stil weitergehen werde. «Wir müssen die Kaufkraft der Leute stärken, passieren tut aber seit Jahren das Gegenteil», sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran vor den Medien in Bern.
Aus ihrer Sicht gab und gibt es seit Ende der 1990er-Jahre eine Kaskade von Steuerentlastungen. Gleichzeitig seien Löhne, Renten und Konsum immer stärker belastet worden. Badran erwähnte beispielsweise die drei Unternehmenssteuerreformen auf der einen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf der anderen Seite.
«Wunschliste von Economiesuisse»
Das aktuelle Vorhaben der Bürgerlichen, die Stempelsteuer nach und nach abzuschaffen, ist laut dem Referendumskomitee auch volkswirtschaftlich schädlich, weil die Falschen davon profitierten: Konzerne statt KMU und Arbeitnehmende. «0,25 Prozent der Firmen zahlen die Stempelsteuer», sagte Badran.
Für kleinere Unternehmen und Start-ups täte die Stempelsteuer – entgegen anderslautender Behauptungen der Befürworter – nichts zur Sache, hielt auch Nationalrätin Franziska Ryser (Grüne/SG) fest. Vielmehr gewännen erneut die grossen Konzerne. «Wir dürfen nicht kurz vor Weihnachten die Wunschliste von Economiesuisse und Co. durchwinken.»
Laut dem Waadtländer SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard, Chef des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), stellt die Stempelsteuer in ihrer heutigen Form für Unternehmen, die ihr Kapital aufstocken wollen, kein nennenswertes Problem dar. «Es gibt daher keinen Grund, sie abzuschaffen.»
Investieren statt entlasten
Der Bund geht mit der Aufhebung dieser Steuer von jährlichen Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken aus. Für die Bürgerlichen sind diese Ausfälle bei jährlichen Gesamteinnahmen von 80 Milliarden Franken «verkraftbar», wie sie am Dienstag festhielten.
Der Waadtländer Nationalrat Samuel Bendahan (SP/VD) ist anderer Meinung: «Das sind 250 Millionen Franken, die einfach verloren gehen ohne Nutzen.» Das Geld könnte seiner Meinung nach in andere Sachen investiert werden – beispielsweise in Intensivpflegeplätze, Fotovoltaikanlagen oder die familienergänzende Kinderbetreuung.
Die Aargauer EVP-Nationalrätin Lilian Studer (EVP/AG) stellte zudem infrage, ob die Abschaffung der Emissionsabgabe zu zusätzlichen Arbeitsplätzen und damit neuen Steuereinnahmen führen wird, wie die Befürworter argumentieren. «Werden dem Staat laufend weitere Gelder entnommen, steigen die Lasten für Privatpersonen, indem Leistungen gestrichen oder Steuern und Abgaben erhöht werden.»
«Unnötige Steuer»
Die Befürworter der Vorlage sagen das Gegenteil – und argumentieren, dass letztlich alle von besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen profitierten. Die Überlegung dahinter: Wenn sich viele Unternehmen in der Schweiz ansiedeln, Steuern bezahlen und gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen, können die Steuern für natürliche Personen gesenkt werden.
Für die Abschaffung der Stempelsteuer ist auch die Mehrheit der Wirtschaftsverbände, unter anderem der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Dachverband Economiesuisse. Auch sie erhoffen sich dadurch positive Impulse für die Volkswirtschaft. Unternehmen und insbesondere KMU, welche nach der Corona-Krise ihr Eigenkapital aufstockten, sollten nicht unnötig besteuert werden, argumentieren sie.
Die Emissionsabgabe wird auf inländischen Beteiligungsrechten erhoben, wenn zwecks Kapitalerhöhung Aktien oder ähnliches ausgegeben werden oder deren Nennwert erhöht wird. Die Abgabe beträgt ein Prozent des Nennwerts. Für die erste Million Franken gilt eine Freigrenze.
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