JurafrageMoutier soll spätestens 2026 zum Kanton Jura wechseln
hn, sda
22.9.2021 - 17:28
Die Kanton Bern und Jura haben sich am Mittwoch auf das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier geeinigt. Dazu haben die beiden Kantonsregierungen eine Road Map unterzeichnet.
Keystone-SDA, hn, sda
22.09.2021, 17:28
22.09.2021, 18:29
SDA
Ziel ist es, dass das bernjurassische Städtchen spätestens 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura wechseln kann, wie die beiden Kantone am Mittwoch mitteilten.
Bis dahin gibt es noch viel zu regeln. Die Verhandlungen werden künftig von Delegationen vorbereitet und koordiniert. Diese werden von den beiden Kantonsregierungen ernannt.
Die beiden Kantone verpflichten sich auf allen Ebenen zu einer ruhigen Zusammenarbeit und wollen laut Mitteilung «alles daransetzen, allfällige Schwierigkeiten zu beseitigen.» Bei Bedarf kann jeder der beiden Kantone das Bundesamt für Justiz um Vermittlung ersuchen.
Die Behörden von Moutier werden regelmässig über den Fortgang der Verhandlungen informiert und bei Bedarf einbezogen.
Zunächst gilt es, ein Konkordat auszuarbeiten, das den jeweiligen Kantonsparlamenten und den Stimmberechtigten vorgelegt wird. Das letzte Wort wird die Bundesversammlung haben.
Die beiden Kantone zeigten sich am Mittwoch zuversichtlich, dass bei den Verhandlungen ein konstruktiver Geist herrschen werde. Sie wollen dies als Zeichen verstanden wissen für eine neue Ära, die auf gegenseitigem Respekt beruht und in die Zukunft weist.
Kampfartikel müssen weg
Mit dem Kantonswechsel von Moutier soll auch die jahrzehntealte, heftig umstrittene Jurafrage endgültig ad acta gelegt werden. Die Bestrebungen für eine Unabhängigkeit des französischsprachigen Gebiets in der Nordwestschweiz vom Kanton Bern gipfelten 1978 in der Gründung des Kantons Jura.
Der neue Kanton umfasste allerdings nur die drei Bezirke Delsberg, Pruntrut und die Freiberge. Der südliche Teil des Berner Juras verblieb beim Kanton Bern. Bald schon keimte der alte Konflikt im Südzipfel, insbesondere in Moutier, wieder auf.
Für Zündstoff in der Jurafrage hatten in der Vergangenheit immer wieder zwei Artikel der jurassische Kantonsverfassung gesorgt. Artikel 138 besagt, dass der Kanton Jura «jeden Teil des jurassischen Territoriums aufnehmen kann, der von der Volksabstimmung vom 23. Juni 1974 direkt betroffen war».
Etwas weniger verklausuliert heisst das, dass der Kanton Jura alle Gebiete des Berner Juras bei sich aufnehmen kann. Artikel 139 besagt, dass der Jura mit dem Berner Jura einen neuen Kanton gründen kann.
Bern und die Berntreuen forderten immer wieder, dass der Jura diese «Kampfartikel» aus seiner Verfassung streichen und die Kantonsgrenzen akzeptieren soll. In einem ersten Schritt hat die jurassische Regierung nun den Inhalt von Artikel 138 aus dem Verfassungstext gestrichen und in eine Fussnote gesetzt.
Spätestens bei der Unterzeichnung des interkantonalen Konkordats über den Kantonswechsel von Moutier soll er ganz aus der jurassischen Verfassung verschwinden. Das Konkordat wird zudem eine Klausel enthalten, die die Aufhebung von Artikel 139 als Voraussetzung für das Inkrafttreten vorsieht.
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