Bürgerrecht Nationale Kommission: Zu viele Hürden für erleichterte Einbürgerung

bd, sda

18.2.2022 - 11:35

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation dürfen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen. Auf diesem Weg werden ihnen jedoch zu viele Stolpersteine in den Weg gelegt, kommt eine Studie zum Schluss. (Symbolbild)
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation dürfen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen. Auf diesem Weg werden ihnen jedoch zu viele Stolpersteine in den Weg gelegt, kommt eine Studie zum Schluss. (Symbolbild)
Keystone

Wer sich als Ausländerin in der dritten Generation in der Schweiz einbürgern lassen will, bekommt zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden in den Weg gelegt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM).

Keystone-SDA, bd, sda

Von rund 25'000 Personen, die sich erleichtert einbürgern lassen könnten, haben bis Ende 2020 nur 1847 den Schweizer Pass erhalten, wie die EKM am Freitag mitteilte. Das sei drei Jahre nach Inkrafttreten des Verfassungsartikels eine «ernüchternde Bilanz».

Um die Gründe dafür herauszufinden, hatte das EKM deshalb eine Studie bei den Universitäten Genf und Neuenburg in Auftrag gegeben. Diese belegt nun, dass die Altersgrenze, verschiedene bürokratische Stolpersteine und eine ungenügende Information der betroffenen Personen die erleichterte Einbürgerung erschweren.

Problematisch ist etwa, dass Personen der dritten Generation ihr Einbürgerungsgesuch vor dem 25. Altersjahr stellen müssen. Jedoch entstehe bei vielen erst nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Gründung einer Familie der Wunsch nach einer Einbürgerung. Die Altersgrenze sei deshalb nicht gerechtfertigt und müsse angepasst werden, schreibt die EKM.

Unmöglich zu beweisen

Zudem ist der Drittgenerationen-Nachweis schwierig zu belegen. Nachgewiesen werden muss etwa, dass die Grosseltern in der Schweiz aufenthaltsberechtigt waren und dass Vater oder Mutter mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Sei aber beispielsweise ein Grosselternteil verstorben oder wieder aus der Schweiz ausgewandert, sei dieser Aufenthalt zum Teil unmöglich zu beweisen, so die EKM.

Zudem könnten viele Eltern wegen des Saisonnierstatus der Grosseltern keine fünf obligatorischen Schuljahre nachweisen, meist aber eine abgeschlossene Berufslehre. Diese werde jedoch nicht anerkannt. Die Kommission fordert deshalb diese «hohen administrativen Hürden» beim Zugang zum Verfahren abzubauen.

EKM fordert proaktives Informieren

Weiter seien lokale Behörden aufgrund der komplizierten Regelungen nicht in der Lage, Einbürgerungswillige kompetent zu beraten. Eine angemessene Beratung sei jedoch notwendig, so die EKM. Betroffene sollten zudem proaktiv informiert und auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam gemacht werden.

Eine höhere Einbürgerungsquote von Personen der dritten Generation wäre mit relativ einfachen Mitteln zu erreichen, kommt die Kommission zum Schluss. Die Kommission sieht vor allem die Behörden in der Pflicht. «Der Wille von Volk und Ständen muss umgesetzt werden. Diese Personen sind ja längst Teil der Schweiz – die Schweiz braucht sie», lässt sich Walter Leimgruber, Präsident der EKM, in der Mitteilung zitieren.

Seit Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, erleichtert einbürgern lassen. Das hat das Schweizer Stimmvolk so entschieden.