Organspende Organspende: Bundesrat hält an erweiterter Widerspruchslösung fest

jeko, sda

25.11.2020 - 11:25

Jedes Jahr sterben Dutzende Menschen, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht. (Archivbild)
Jedes Jahr sterben Dutzende Menschen, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht. (Archivbild)
SDA

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Angehörige sollen aber auch künftig eine Organspende ablehnen können. Der Bundesrat hält nach der Vernehmlassung an seinem Vorschlag, der erweiterten Widerspruchslösung, fest.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. In 60 Prozent der Fälle lehnen die Angehörigen eine Organspende ab. Dies hat zur Folge, dass jedes Jahr Dutzende Menschen in der Schweiz sterben, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht.

Mit der Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» soll dies geändert werden. Die Initiative verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat (Widerspruchslösung). Die Zustimmung zur Organentnahme wird vermutet.

Mitspracherecht der Angehörigen

Dem Bundesrat geht dieser Vorschlag mit der engen Widerspruchslösung zu weit. Er lehnt die Initiative ab. Er hat jedoch im September 2019 eine erweiterte Widerspruchslösung in die Vernehmlassung geschickt. Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, soll dies explizit festhalten müssen. Dazu wird ein Register geschaffen, in dem ein Widerspruch einfach eingetragen werden kann. Findet sich kein dokumentierter Wille, werden wie bisher die Angehörigen befragt. Sie könnten einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.

Nach der Vernehmlassung hält der Bundesrat an diesem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative fest, wie er am Mittwoch mitteilte. Er unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes.

Vergleich mit Europa

Die meisten europäischen Länder kennen heute eine Widerspruchslösung, bei der auch die Angehörigen einbezogen werden. Dazu gehören Frankreich, Österreich, Italien oder Spanien, die alle eine deutlich höhere Spenderate haben als Deutschland, die Schweiz oder Grossbritannien, wo die Zustimmungslösung gilt.

Die Voraussetzungen für eine Spende in der Schweiz würden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

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