Die Kommissionen von National- und Ständerat haben entschieden: Mitglieder des Parlaments mit doppelter Staatsbürgerschaft sind künftig auskunftspflichtig.
Parlamentarier sollen offenlegen müssen, wenn sie neben dem Schweizer Pass einen zweiten Pass besitzen. Nachdem die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat einen entsprechenden Vorstoss annahmen, liegt nun ein Vorschlag zur Änderung der Parlamentsverwaltungsordnung vor. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrat (SPK-N) hat mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Änderungsentwurf angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Eine Minderheit beantragte, nicht auf den Entwurf einzutreten, da dieser den Eindruck erwecke, Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit mehreren Staatsangehörigkeiten könnten gegenüber der Schweiz illoyal sein. Eine zweite Minderheit verlangte, dass die Regelung auch für Mitglieder des Bundesrats gelten solle.
Information der Bevölkerung im Vordergrund
Der Vorstoss geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von SVP-Ständerat Marco Chiesa (TI). Gleich wie eine Interessenbindung bedeute auch die zusätzliche Staatsbürgerschaft eines anderen Landes Vorteile und Nutzen, argumentierte er. Die Bevölkerung solle über die persönliche Interessenbindung, die damit entstehe, informiert werden.
Laut Parlamentsgesetzes muss jedes Ratsmitglied bei Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Die Parlamentsdienste erstellen zu diesem Zweck ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder. Neu soll also auch eine doppelte Staatsbürgerschaft offengelegt werden müssen.