Carles Puigdemont hat juristische Schritte gegen den am Dienstag von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beantragten Auslieferungshaftbefehl eingeleitet. Dies teilte sein deutscher Anwalt Till Dunckel am Dienstag in Hamburg mit.
Die Generalstaatsanwaltschaft im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hatte beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl für den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont beantragt. Die Prüfung des europäischen Haftbefehls habe ergeben, dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliege, erklärten die Ermittler in Schleswig.
Derweil erklärte Anwalt Dunckel, man vertraue auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung durch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, das nun Puigdemonts Einsprache beurteilen muss. Eine Sprecherin des OLG teilte mit, dass der Erste Strafsenat sich bereits mit dem Fall befasse. Die Prüfung sei zeitlich nicht begrenzt. Es sei von einigen Tagen auszugehen.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen der Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor.
Der 55-Jährige hatte vergangenen Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen und war anschliessend vor den Ermittlungen der spanischen Justiz nach Belgien geflohen. In Deutschland wurde er auf der Durchreise festgenommen und sitzt seitdem in Neumünster im Gefängnis. Bei Puigdemont liege Fluchtgefahr vor, stellte die Staatsanwaltschaft fest.
Zurück zur Startseite