Uno-MenschenrechtsratRecht auf Rückkehr für IS-Kämpfer-Familien
SDA
24.6.2019 - 18:19
Nach Ansicht von Uno-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet müssen die Familien mutmasslicher IS-Kämpfer aus Syrien und dem Irak in ihre Herkunftsländer zurückkehren dürfen.
Während ihrer Eröffnungsrede zur 41. Sitzungsperiode des Uno-Menschenrechtsrat in Genf forderte Bachelet die Mitgliedstaaten am Montag dazu auf, Verantwortung für ihre Bürger zu übernehmen. Insbesondere die rund 29'000 Kinder, die in Gefangenenlagern in Syrien und im Irak leben, müssten wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.
Seit der Eroberung der letzten Bastion der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Osten Syriens befinden sich mutmassliche IS-Kämpfer aus fast 50 Ländern mit ihren Familien in Gefangenenlagern in Syrien und dem Irak. Allein 11'000 davon lebten im syrischen Al-Hol «unter extrem schlechten Bedingungen», sagte Bachelet.
Die meisten Staaten nehmen ehemalige IS-Kämpfer und deren Angehörige nur zögerlich auf, da in den Kampfgebieten begangene Verbrechen vor Gericht nur schwer nachweisbar sind.
Familienangehörige von IS-Kämpfern müssten jedoch in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden, sagte Bachelet – «ausser sie werden unter Einhaltung des Völkerrechts strafrechtlich verfolgt».
Kinder müssen geschützt werden
Insbesondere die nach Schätzungen des Uno-Kinderhilfswerks Unicef rund 29'000 Kinder ausländischer IS-Kämpfer müssten zurückgeführt und «geschützt» werden. Die Kinder hätten «schwere Menschenrechtsverletzungen erfahren», sagte Bachelet und bezog sich dabei ausdrücklich auch auf jene, die von der IS-Miliz «indoktriniert oder zur Ausführung von Gewalttaten rekrutiert» wurden. Laut Unicef sind die meisten der rund 29'000 Kinder jünger als zwölf Jahre.
Viele der Kinder, die heute in Gefangenenlagern leben, wurden in Syrien geboren. Einige Staaten lehnen es aber ab, ihnen die Staatsbürgerschaft der Eltern zu geben. «Kindern, die bereits so viel gelitten haben, Staatenlosigkeit aufzuerlegen, ist ein Akt von unverantwortlicher Grausamkeit», betonte Bachelet.
Staaten sind verantwortlich
Staaten seien überdies auch verantwortlich für ihre Staatsbürger, wenn diese als IS-Kämpfer strafrechtlich in Syrien und dem Irak verfolgt würden. Herkunftsstaaten müssten dafür Sorge tragen, dass ihre Bürger, «wenn sie im Ausland einer schweren Straftat verdächtigt werden», im Einklang mit dem Völkerrecht behandelt würden, sagte Bachelet.
Allein im Irak sind mehr als 150 mutmassliche Dschihadisten mit ausländischer Staatsbürgerschaft zum Tod verurteilt worden.
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