Österreich Regierung in Wien einigt sich auf Regeln für assistierten Suizid

SDA

23.10.2021 - 17:09

Karoline Edtstadler (ÖVP, l-r), Verfassungsministerin von Österreich, Wolfgang Mückstein (Grüne), Gesundheitsminister von Österreich, und Alma Zadic (Grüne), Justizministerin von Österreich, kommen zu einer Pressekonferenz, um über die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich zu reden. Foto: Michael Gruber/APA/dpa
Karoline Edtstadler (ÖVP, l-r), Verfassungsministerin von Österreich, Wolfgang Mückstein (Grüne), Gesundheitsminister von Österreich, und Alma Zadic (Grüne), Justizministerin von Österreich, kommen zu einer Pressekonferenz, um über die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich zu reden. Foto: Michael Gruber/APA/dpa
Keystone

In Österreich hat sich die Regierung auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geeinigt.

Keystone-SDA

Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung treffen – ähnlich der Patientenverfügung, wie mehrere Ministerien am Samstag berichteten. Der Zugang ist auf dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein.

Die Regelung ist notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat – nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe.

Vor einer Sterbeverfügung müssen zwei Ärzte den Patienten aufklären. Dann ist der Sterbewillige berechtigt, ein tödliches Präparat in einer Apotheke abzuholen. In der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt. Das Präparat muss selbstständig zugeführt werden. Vor Ausstellen einer Verfügung muss eine Frist von zwölf Wochen eingehalten werden. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Kranke nur eine sehr geringe Zeit zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.