UkraineSchweiz verhindert Umgehung der Sanktionen weiterhin
om, sda
23.2.2022 - 18:16
Nicht mit dem Bundesrat einverstanden: Gsoa- und Juso-Aktivisten bei einer Protestaktion vor der russischen Botschaft in Bern.
Keystone
Der Bundesrat ergreift keine Sanktionen gegen Russland nach der Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk. Die Schweiz verhindert aber wie bereits seit der Krim-Annexion die Umgehung der Sanktionen. Der Bundesrat analysiert die Sanktionen.
Keystone-SDA, om, sda
23.02.2022, 18:16
SDA
Bereits nach der Annexion der Halbinsel im Jahr 2014 beschloss der Bundesrat, die EU-Sanktionen nicht zu übernehmen, wie er am Mittwoch in Erinnerung rief. Nach der Anerkennung der beiden teilweise abtrünnigen Regionen der Ukraine verzichtet er nun ebenfalls auf den Schritt.
Er werde aber alles unternehmen, damit die EU-Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen werden können. Dabei stützt er sich auf das Embargogesetz. Die Landesregierung wird die erlassenen Sanktionen analysieren und anschliessend entscheiden, wie sie schreibt. Die Schweiz stehe laufend mit mehreren Ländern in Kontakt zum Austausch über die aktuelle Situation.
Die Anerkennung der nicht von der Ukraine kontrollierten Gebiete als unabhängige Staaten verurteilt der Bundesrat. Sie sei ein völkerrechtswidriger Akt und ein Verstoss gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine. Die Spannungen in der Ostukraine hätten seit diesem Schritt Russlands stark zugenommen.
Der Bundesrat beobachtet die Lage «mit grosser Sorge, da die Gefahr erheblicher weiterer Eskalationen besteht». Die Schweiz anerkenne die abtrünnigen Regionen nicht als Staaten und betrachte sie weiterhin als Teil des ukrainischen Staatsgebiets.
Im Weiteren verstösst die Anerkennung der Regionen direkt gegen das Minsker Abkommen, wie die Landesregierung schreibt. Die 2014 zwischen der Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland ausgehandelte Vereinbarung diene als Basis zur Konfliktlösung in der Ostukraine. Als Mitglied der Kontaktgruppe habe Russland die Verpflichtung, die Umsetzung des Abkommens zu unterstützen.
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